Einen guten Gebrauchtwagen zu einem angemessenen Preis zu erhaschen, ist immer eine kleine Herausforderung. Zurzeit ist das sogar besonders schwer, denn der Markt bietet Käufern momentan keine guten Bedingungen. Lieferschwierigkeiten, vor allem bei Halbleitern, haben die Autoherstellung ins Stocken geraten lassen. Fehlende Neuzulassungen und lange Lieferzeiten für Neuwagen machen sich mittlerweile auch im Gebrauchtwagensektor bemerkbar. Wenige junge Gebrauchte kommen auf den Markt und gleichzeitig ist die Nachfrage hoch, da viele Kunden nicht lange auf einen Neuwagen warten möchten. Die Preise für Gebrauchtwagen sind entsprechend gestiegen und einen fairen Preis auszuhandeln, ist für Käufer aktuell schwierig. Wer dennoch mit Erfolg den Gebrauchtwagenkauf über die Bühne bringen will, sollte ein paar Tipps beherzigen.
Genau auf Mängel prüfen
Fast jeder Gebrauchtwagen weist kleinere oder größere Macken und Mängel auf. Vom Händler werden sie gern kaschiert. Wer sie trotzdem aufspürt, schafft sich eine günstige Basis, um beim Autokauf verhandeln zu können. Neben einer gründlichen optischen Untersuchung sollte unbedingt auch eine Probefahrt gemacht werden. Ein kurzer Check durch einen Profi in einer neutralen Werkstatt ist ideal, aber nicht immer möglich. Käufer mit wenig eigener Expertise sollten zum Besichtigungstermin allerdings wenigstens eine Begleitperson mit entsprechenden Kenntnissen mitnehmen.
Da Händler gern tricksen, ist genaues Hinschauen gefragt. Ist beispielsweise der Motor beim Besichtigungstermin warm, ist Misstrauen angebracht. Fahrgeräusche, die auf Mängel hinweisen, sind oft nur beim kalten Fahrzeug zu hören. Durch vorheriges Warmfahren werden sie verschleiert. Auch ein ungewaschenes Fahrzeug kann ein Händlertrick sein. Dellen, Kratzer oder Rost lassen sich hier schwerer entdecken. Aus demselben Grund sollte der Termin grundsätzlich bei Tageslicht stattfinden.
Eine Checkliste zum Abhaken kann beim Besichtigungstermin gute Dienste leisten.
Vorsicht vor Betrugsmasche
Aufgrund der aktuellen Marktlage machen auch unseriöse Händler gute Geschäfte. Sie nutzen die Zwangslage der Käufer, um auch minderwertige oder sogar gestohlene Fahrzeuge zu Geld zu machen.
Ein Hinweis auf Fahrzeuge mit Sachmängeln kann der Gewährleistungstrick sein. Während private Verkäufer die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen dürfen, müssen gewerbliche Händler normalerweise bis zu einem Jahr nach dem Kauf für Sachmängel haften. Manchmal versuchen Händler, diese Gewährleistungspflicht zu umgehen. Das geht, wenn das Auto lediglich als Bastlerfahrzeug oder im Auftrag des bisherigen Besitzers verkauft wird. Versucht ein Händler so die Gewährleistung auszuschließen, ist Vorsicht geboten.
Besonders häufig getrickst wird am Tacho. Passt der Zustand des Wagens nicht recht zum Kilometerstand, geht es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zu.
Heikel kann es für Käufer vor allem bei gestohlenen Fahrzeugen werden, die als Gebrauchtwagen angeboten werden. Hier können Käufer sogar selbst juristische Schwierigkeiten bekommen. Die Gefahr, dass es sich beim Gebrauchtwagen um Diebesgut handelt, ist vor allem bei Privatverkäufen gegeben. Deshalb sollten Fahrzeugdaten und Papiere gut abgeglichen werden. Insbesondere wenn der Verkäufer nicht mit dem eingetragenen Halter übereinstimmt, sollte das für Misstrauen sorgen. Wer Zweifel hat, sollte gemeinsam mit dem Verkäufer die Zulassungsstelle aufsuchen. Dort besteht die Möglichkeit, die Dokumente prüfen zu lassen, sodass Fälschungen und Schummeleien ausgeschlossen sind.
Auch wenn der Markt aktuell wenig Verhandlungsspielraum bietet, sollten sich Käufer nicht zu einer übereilten Kaufentscheidung zu unsicheren Konditionen drängen lassen. Sie könnte sich im Nachhinein rächen.