Im Land Brandenburg sind derzeit über 17.000 Schülerinnen und Schüler isoliert. Das gab das Bildungsministerium heute bekannt. Derzeit ist keine Schule wegen Corona-Fällen komplett geschlossen. Allein gestern wurden 909 weitere Schüler sowie 92 Lehrkräfte positiv getestet.
Das Brandenburger Bildungsministerium teilte dazu mit:
Das Bildungsministerium (MBJS) erfasst regelmäßig die Zahlen zum Infektionsgeschehen an Brandenburger Schulen. Sie werden im Rahmen einer strukturierten statistischen Erfassung von den Schulen an das MBJS gemeldet. Hier die Bezugsgrößen: Im Schuljahr 2021/22 gibt es im Land Brandenburg 923 Schulen, rund 25.000 Lehrkräfte sowie rund 298.600 Schülerinnen und Schüler[1] an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft.
Meldung für die 06.Kalenderwoche, am Stichtag 10.02.2022:
Schulen und Lerngruppen
keine Schule geschlossen (Woche vor den Ferien: keine)
6 Schulen mit einzelnen Lerngruppen in Quarantäne (Woche vor den Ferien: 28)
11 Lerngruppen in Quarantäne an den betroffenen Schulen (Woche vor den Ferien: 51)
Lehrkräfte
970 positiv getestete Lehrkräfte (3,92 Prozent)[2], darunter 92 Neuinfektionen am Stichtag (Woche vor den Ferien: 758/ 3,03 Prozent, darunter 100 Neuinfektionen am Stichtag)
1.281 Lehrkräfte in Quarantäne (5,18 Prozent) (Woche vor den Ferien: 1.150 / 4,60 Prozent)
Schülerinnen und Schüler
8.849 positiv getestete Schülerinnen und Schüler (2,96 Prozent), darunter 909 Neuinfektionen am Stichtag (Woche vor den Ferien: 11.897 / 4,0 Prozent, darunter 1.355 Neuinfektionen am Stichtag)
17.690 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne (5,92% Prozent) (Woche vor den Ferien: 24.597 / 8,26 Prozent)
Die 7-Tage Hospitalisierungsinzidenz vom 11.02.2022 (LAVG SurvNet@RKI 3.0) beträgt bei Kindern im Alter zwischen 5-14 Jahren 5,6 (Vorwoche: 7,4).
Weitere Informationen: Corona Aktuell
[1] Quelle: Beschäftigte öffentliche Schulen: APSIS (Personalverwaltungsprogramm), Stichtag 31.12.2021, Beschäftigte freie Schulen sowie Schülerinnen und Schüler: SDE 2021/22.
2 Dabei handelt es sich um Ergebnisse von PCR-Tests bzw. in Abhängigkeit von der Allgemeinverfügung der Landkreise seit dem 07.02.2022 auch um Ergebnisse von zertifizierten Antigen-Schnelltests einer Teststelle, die in der Regel von den Gesundheitsämtern – im Rahmen der Kontaktnachverfolgung – an die Schulen gemeldet werden, nicht um die Ergebnisse von Selbsttests der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler.
Aufgrund eines möglichen Meldeverzugs kann es zu Abweichungen zu den von den Gesundheitsämtern veröffentlichten Zahlen kommen. Auch werden nicht immer alle positiv getesteten Fälle direkt an die Schulen gemeldet, da keine Meldepflicht gegenüber den Schulen besteht.
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Red. / Presseinformation