Unangemeldete Spaziergänge in Cottbus bleiben vorerst verboten. So hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Für angemeldete Versammlungen bleibt die Versammlungsfreiheit demnach weiterhin gewährleistet. Das Innenministerium hat nochmals darauf hingewiesen, eine Versammlung anzumelden.
Das Brandenburger Innenministerium teilte dazu mit:
Innenminister Michael Stübgen begrüßte am Freitag die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, das Verbot unangemeldeter Versammlungen zu bestätigen. Massive Verstöße gegen Maskenpflicht und Abstandsgebot sowie zahlreiche Verstöße gegen das Versammlungsrecht waren dem Verbot in Cottbus vorausgegangen. Daher bewertet das Gericht das Verbot als gerechtfertigt. Innenminister Michael Stübgen sieht mit dem Urteil die Rechtsaufassung des Innenministeriums bestätigt. Er betonte in einer ersten Reaktion, dass die Versammlungsfreiheit davon unberührt für angemeldete Versammlungen gewährleistet sei. „Wer sich an Recht und Ordnung hält, kann jederzeit demonstrieren. Es gelten einfache Regeln. Eine Versammlung muss angemeldet werden, es braucht einen Versammlungsleiter und die Teilnehmer müssen sich bis auf weiteres an die Maskenpflicht halten. Als sogenannte Spaziergänge getarnte Demonstrationen verstoßen gegen das Versammlungsrecht und werden daher auch in Zukunft aufgelöst.“
Innenminister Michael Stübgen dankte Brandenburgs Polizistinnen und Polizisten, die seit Wochen zahlreiche Demonstrationen absichern. „Die Beamtinnen und Beamten leisten einen unglaublich guten Job. Was teilweise an manchen Orten stattfindet, ist grenzwertig. Die Polizei wird beschimpft, bespuckt und angegriffen. Es ist beeindruckend mit welcher Ruhe und Professionalität unsere Polizei dem begegnet. Ich habe Verständnis dafür, dass viele Menschen genug haben von der Pandemie. Wenn aber jemand seinen Frust an Polizistinnen und Polizisten auslässt und dabei sogar gewalttätig wird, dann ist Schluss mit Verständnis. Dann folgen klare Konsequenzen des Rechtsstaats.“
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Red. / Presseinformation