Auch der Landkreis Elbe-Elster plant, den neuen Impfstoff Novavax in den drei kommunalen Impfstellen anzubieten. Zunächst soll der Impfstoff ausschließlich für Beschäftigte der Bereiche zur Verfügung gestellt werden, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Wie der Landkreis mitteilte, wird das DRK versuchen, mit den betroffenen Unternehmen ab der kommenden Woche Kontakt aufzunehmen, um die konkreten Bedarfe abzufragen. Allerdings können Unternehmen auch per E-Mail an [email protected] ihre Bedarfe anmelden.
Der Landkreis Elbe-Elster teilte dazu mit:
Nach aktueller Gesetzeslage tritt am 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Dazu liegen der Kreisverwaltung Informationen vor, wonach möglicherweise ein Teil der betroffenen ungeimpften Mitarbeiter auf den neuen Impfstoff von Novavax wartet, um sich damit impfen zu lassen. „Dieser Impfstoff soll ab der 8. Kalenderwoche ausgeliefert werden und zunächst ausschließlich für Beschäftigte der Bereiche zur Verfügung gestellt werden, die von der Impfpflicht betroffen sind. Auch wir als Landkreis planen, diesen Impfstoff in unseren drei kommunalen Impfstellen anzubieten“, sagt Gesundheitsdezernent Roland Neumann.
Für eine Bedarfserhebung wurde der DRK-Kreisverband Bad Liebenwerda e. V. gebunden, der auch zwei der drei kreislichen Impfstellen betreibt. Das DRK wird versuchen, mit den betroffenen Unternehmen ab der kommenden Woche Kontakt aufzunehmen, um die konkreten Bedarfe abzufragen. Aufgrund der großen Anzahl der betroffenen Unternehmen und des Zeitablaufs, bis jedes Unternehmen direkt kontaktiert werden kann, können die Bedarfe auch unkompliziert per E-Mail unter Angabe des jeweiligen Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter gemeldet werden, die eine solche Impfung wünschen. Die Mail-Adresse lautet: [email protected]. Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht, werden die Impfstellen dann entsprechende Impftermine koordinieren.
Der Impfstoff des US-Unternehmens Novavax trägt den Namen Nuvaxovid (NVX-CoV2373). Er aktiviert das Immunsystem anders als die vier bisher in Deutschland zugelassenen Impfstoffe. Es handelt sich um einen Impfstoff auf Protein-Basis. Für die Grundimmunisierung sind zwei Dosen notwendig. Proteinimpfstoffe haben sich bereits gegen andere Krankheiten bewährt, beispielsweise gegen Grippe.
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Red. / Presseinformation