Auf der A15 bei Forst hat die Polizei zum Beginn der Woche gleich zwei Gesuchte verhaften können. Das gab die Bundespolizeiinspektion Forst heute bekannt. Zum einen kontrollierten die Beamten einen bereits mehrfach verurteilten 67-Jährigen Höhe Bademeusel. Zum anderen wurde ein tschechischer Staatsangehöriger als Passagier in einer grenzüberschreitenden Busverbindung kontrolliert, gegen den bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau aus dem Jahr 2020 vorlag.
Die Bundespolizeiinspektion Forst teilte dazu mit:
Die Bundespolizei verhaftete in den beiden zurückliegenden Tagen bei Kontrollen zwei Gesuchte auf der Bundesautobahn 15. Die beiden Männer waren zuvor aus Polen kommend nach Deutschland eingereist.
Mittwochnachmittag kontrollierten die Einsatzkräfte im Rahmen der Binnengrenzfahndung einen 67-Jährigen an der Anschlussstelle Bademeusel. Eine Überprüfung der Reisedokumente ergab, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus den polnischen Staatsangehörigen mit zwei Haftbefehlen suchte.
Das Amtsgericht Cottbus verurteilte ihn im Januar 2019 wegen des Verstoßes gegen das Plichtversicherungsgesetz sowie der Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro bzw. 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Zudem war er im August 2018 bereits wegen denselben Delikten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verurteilt worden. Weil der Mann die geforderten Geldstrafen nicht zahlen konnte, lieferten ihn die Einsatzkräfte zum Antritt seiner Restersatzfreiheitsstrafe von 133 Tagen in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt ein.
Bereits in der Nacht zu Dienstag kontrollierte die Bundespolizei einen tschechischen Staatsangehörigen als Passagier in einer grenzüberschreitenden Busverbindung. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau aus dem Jahr 2020 wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der 35-Jährige verfügte ebenfalls vor Ort über keine Barmittel, um seine Geldstrafe von 3.000 Euro zu bezahlen.
Der Mann trat noch am Dienstag seine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt an.
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Red. / Presseinformation