Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg fordern die Aufhebung der 2G-Regelung im Einzelhandel. Demzufolge müsse mit Blick auf die bevorstehende Kabinettssitzung unbedingt eine Anpassung in der Brandenburger Verordnung erfolgen, so der Präsident der IHK Cottbus Jens Warnken. Zudem werde der stationäre Handel immer mehr durch den Onlinehandel abgelöst, sodass für die Gewerbetreibenden der Druck steige, so der Präsident weiter.
Die Brandenburger IHKs teilten dazu mit:
Mit Blick auf die bevorstehende Sitzung des Brandenburger Kabinetts zur neuen Eindämmungsverordnung appellieren die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam an die Landesregierung die 2G-Regelung im Einzelhandel fallen zu lassen.
Jens Warnken, Präsident der IHK Cottbus, sagt für die brandenburgische Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs:
„In Anbetracht der Entscheidungen anderer Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Saarland, in denen bereits die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt wurde oder Lockerungen geplant werden, muss unbedingt auch eine Anpassung in der Brandenburger Verordnung erfolgen. Es ist weder für die Kunden noch für die Händler nachvollziehbar, warum der Kundenzugang in die Geschäfte bundesweit so unterschiedlich gehandhabt wird. Die Situation im Einzelhandel in unseren Städten ist dramatisch. Zudem setzen die Konsumzurückhaltung und die fortschreitende Verlagerung vom stationären Handel zum Onlinehandel viele Gewerbetreibende immer mehr unter Druck. Auch um Wettbewerbsverzerrungen und Einkaufstourismus zu vermeiden, sollte jetzt dringend dieser nächste Schritt gegangen werden.”
Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von mehr als 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen.
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Red. / Presseinformation