Auch in Brandenburg werden die Quarantänefristen ab sofort verkürzt. Allgemein endet eine Isolation ohne Test künftig nach zehn Tagen statt nach 14. Dazu besteht für Ungeimpfte und Infizierte die Möglichkeit, sich nach sieben Tagen freizutesten. Kontaktpersonen, die geboostert, frisch geimpft bzw. genesen sind, brauchen nicht in Quarantäne.
Das Land teilte dazu mit:
Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten
Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. Januar 2022 haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Bundesregierung auch auf eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten verständigt, um insbesondere die Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur in der drohenden Omikron-Welle zu schützen.
Bisher konnten Quarantäne und Isolierung je nach Virusvariante, Impf- und Genesenenstatus in Deutschland für bis zu 14 Tage gelten. So mussten zum Beispiel nach der bisherigen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes auch Geimpfte und Geboosterte nach Kontakt zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus (zum Beispiel Omikron) infiziert ist, in Quarantäne.
Nach dem Bund-Länder-Beschluss sollen bundesweit jetzt folgende Quarantäne- und Isolationsregelungen möglichst einheitlich angewandt werden:
Keine Quarantäne für Geboosterte und Gleichgestellte
Geboosterten gleichgestellt sind in Hinblick auf die Quarantäne danach:
- „Geimpfte Genesene“ (etwa Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben),
- „frisch“ doppelt Geimpfte, wenn die zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt und
- Genesene, wenn die Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.
Allgemeine Quarantänezeiten
Für Isolation (nach Infektion) bzw. Quarantäne (von Kontaktpersonen) sollen folgende Regeln bundesweit einheitlich Anwendung finden:
Allgemein gilt bei Isolation für Infizierte und Quarantäne für Kontaktpersonen:
- Mit Testung: Entlassung nach 7 Tagen mit anschließender Testung durch zertifizierten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test mit entsprechendem Nachweis/Zertifikat.
- Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen.
Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt:
- Isolation (nach Infektion): Entlassung nach 7 Tagen mit obligatorischer PCR-Testung und wenn zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei.
- Quarantäne (von Kontaktpersonen): Mit Testung (PCR- oder Antigen-Schnelltest): Entlassung nach 7 Tagen. Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen.
Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder (z.B. in Schule, Kita, Hort) gilt:
- Isolation (nach Infektion): Mit Testung (PCR- oder Schnelltest): Entlassung nach 7 Tagen. Ohne Testung: Entlassung nach 10 Tagen.
- Quarantäne (von Kontaktpersonen): 5 Tage bei anschließender Testung mit zertifiziertem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test.
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in dieser Woche entsprechend geändert; die Zustimmung des Bundesrates erfolgte am heutigen Freitag (14. Januar). Damit ist die entsprechende Rechtsgrundlage für die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregelungen geschaffen.
Red. / Presseinfo