Die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen sind jetzt im Land Brandenburg in einer Verordnung geregelt. „Mit der neuen Verordnung wollen wir eine Verbesserung des Hygienestandards erreichen, um Infektionen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen und zu bekämpfen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke).
Die neue Verordnung regelt u. a die hygienischen Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb medizinischer Einrichtungen sowie die erforderliche Ausstattung mit entsprechendem Fachpersonal wie Krankenhaushygienikern bzw. -hygienikerinnen, Hygienefachkräften und hygienebeauftragten Ärztinnen bzw. Ärzten. Auch Arzt- bzw. Zahnarztpraxen müssen in Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Grundlage war eine Rahmenverordnung, die unter Beteiligung aller Länder erarbeitet wurde, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Notwendig war die neue Verordnung, weil im vergangenen Jahr das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert wurde. Alle Bundesländer wurden aufgefordert, bis spätestens Ende März Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen, die detaillierte Regelungen über die personellen und organisatorischen Anforderungen für die Infektionshygiene treffen. Brandenburg hat mit der neuen Verordnung diese Vorgabe schon jetzt erfüllt.
Morgen wird das Gesundheitsministerium die Hygieneverordnung auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Landeskrankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung in Potsdam vorstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen sind jetzt im Land Brandenburg in einer Verordnung geregelt. „Mit der neuen Verordnung wollen wir eine Verbesserung des Hygienestandards erreichen, um Infektionen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen und zu bekämpfen“, so Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke).
Die neue Verordnung regelt u. a die hygienischen Mindestanforderungen an Bau, Ausstattung und Betrieb medizinischer Einrichtungen sowie die erforderliche Ausstattung mit entsprechendem Fachpersonal wie Krankenhaushygienikern bzw. -hygienikerinnen, Hygienefachkräften und hygienebeauftragten Ärztinnen bzw. Ärzten. Auch Arzt- bzw. Zahnarztpraxen müssen in Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festlegen. Grundlage war eine Rahmenverordnung, die unter Beteiligung aller Länder erarbeitet wurde, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Notwendig war die neue Verordnung, weil im vergangenen Jahr das Infektionsschutzgesetz des Bundes geändert wurde. Alle Bundesländer wurden aufgefordert, bis spätestens Ende März Krankenhaushygieneverordnungen zu erlassen, die detaillierte Regelungen über die personellen und organisatorischen Anforderungen für die Infektionshygiene treffen. Brandenburg hat mit der neuen Verordnung diese Vorgabe schon jetzt erfüllt.
Morgen wird das Gesundheitsministerium die Hygieneverordnung auf einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Landeskrankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung in Potsdam vorstellen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz