Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns ist neuer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Der Beirat wählte ihn einstimmig.
Minister Junghanns hat als neuer Vorsitzender Klaus Barthel abgelöst.
Der Bundestagsabgeordnete fungiert nunmehr als sein Stellvertreter. Der Vorsitz wird im Wechsel von einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates bzw. einem Mitglied des Deutschen Bundestages besetzt.
Der Beirat bei der Bundesnetzagentur besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die einer Landesregierung angehören oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.
Zur Information:
Der Beirat hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Bundesnetzagentur und berät die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben. Er ist nach dem Telekommunikationsgesetz auch berechtigt, Maßnahmen zu beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nimmt das Bund-Länder-Gremium auch bei Frequenzvergabeverfahren der Bundesnetzagentur und auf dem Gebiet der Energieregulierung wahr. Auf Anregung des Beirates wurden im vergangenen Jahr Gutachten zu den Arbeitsbedingungen im Postmarkt eingeholt und Anhörungen zur flächendeckenden Breitbandversorgung durchgeführt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft
Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns ist neuer Vorsitzender des Beirates bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Der Beirat wählte ihn einstimmig.
Minister Junghanns hat als neuer Vorsitzender Klaus Barthel abgelöst.
Der Bundestagsabgeordnete fungiert nunmehr als sein Stellvertreter. Der Vorsitz wird im Wechsel von einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundesrates bzw. einem Mitglied des Deutschen Bundestages besetzt.
Der Beirat bei der Bundesnetzagentur besteht aus jeweils 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages und 16 Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die einer Landesregierung angehören oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages oder des Bundesrates von der Bundesregierung berufen.
Zur Information:
Der Beirat hat das Vorschlagsrecht für die Besetzung des Präsidiums der Bundesnetzagentur und berät die Behörde bei der Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben. Er ist nach dem Telekommunikationsgesetz auch berechtigt, Maßnahmen zu beantragen, die der Umsetzung der Regulierungsziele und der Sicherstellung des Universaldienstes dienen. Seine Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nimmt das Bund-Länder-Gremium auch bei Frequenzvergabeverfahren der Bundesnetzagentur und auf dem Gebiet der Energieregulierung wahr. Auf Anregung des Beirates wurden im vergangenen Jahr Gutachten zu den Arbeitsbedingungen im Postmarkt eingeholt und Anhörungen zur flächendeckenden Breitbandversorgung durchgeführt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft