Schönbohm: grundsätzliche Gefahrenlage unverändert – Kooperation mit Berlin
In Brandenburg soll die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung der Rockkriminalität auf das Landeskriminalamt (LKA) übergehen. Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in einer Fragstunde des Landtages in Potsdam. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich verbleiben danach weiter in der Zuständigkeit der Polizeipräsidien.
Die Lage der Rockerszene im Großraum Berlin-Brandenburg werde ständig beobachtet und analysiert. Dies geschehe, um auftretenden konkreten Gefahren umgehend zu begegnen, Straftaten unverzüglich aufzuklären und Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten zu leisten. Dabei werde auch eng mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet, erläuterte der Minister.
Grundsätzlich hat sich die Gefahrenlage nach den Worten Schönbohms trotz der gewalttätigen Auseinandersetzung unter Anwendung einer Schusswaffe zwischen rivalisierenden Rockergruppen von Anfang Februar in Cottbus nicht verändert. Die Polizei reagierte mit umfänglichen Einsatzmaßnahmen auf den Vorfall. Dazu zählen eine massive Polizeipräsenz, Gefährderansprachen sowie verstärkte szenebezogene Kontrollen von Personen, Fahrzeugen und Objekten.
Quelle: Ministerium des Innern
Foto © wikipedia.org
Schönbohm: grundsätzliche Gefahrenlage unverändert – Kooperation mit Berlin
In Brandenburg soll die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung der Rockkriminalität auf das Landeskriminalamt (LKA) übergehen. Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in einer Fragstunde des Landtages in Potsdam. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich verbleiben danach weiter in der Zuständigkeit der Polizeipräsidien.
Die Lage der Rockerszene im Großraum Berlin-Brandenburg werde ständig beobachtet und analysiert. Dies geschehe, um auftretenden konkreten Gefahren umgehend zu begegnen, Straftaten unverzüglich aufzuklären und Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten zu leisten. Dabei werde auch eng mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet, erläuterte der Minister.
Grundsätzlich hat sich die Gefahrenlage nach den Worten Schönbohms trotz der gewalttätigen Auseinandersetzung unter Anwendung einer Schusswaffe zwischen rivalisierenden Rockergruppen von Anfang Februar in Cottbus nicht verändert. Die Polizei reagierte mit umfänglichen Einsatzmaßnahmen auf den Vorfall. Dazu zählen eine massive Polizeipräsenz, Gefährderansprachen sowie verstärkte szenebezogene Kontrollen von Personen, Fahrzeugen und Objekten.
Quelle: Ministerium des Innern
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Schönbohm: grundsätzliche Gefahrenlage unverändert – Kooperation mit Berlin
In Brandenburg soll die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung der Rockkriminalität auf das Landeskriminalamt (LKA) übergehen. Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in einer Fragstunde des Landtages in Potsdam. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich verbleiben danach weiter in der Zuständigkeit der Polizeipräsidien.
Die Lage der Rockerszene im Großraum Berlin-Brandenburg werde ständig beobachtet und analysiert. Dies geschehe, um auftretenden konkreten Gefahren umgehend zu begegnen, Straftaten unverzüglich aufzuklären und Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten zu leisten. Dabei werde auch eng mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet, erläuterte der Minister.
Grundsätzlich hat sich die Gefahrenlage nach den Worten Schönbohms trotz der gewalttätigen Auseinandersetzung unter Anwendung einer Schusswaffe zwischen rivalisierenden Rockergruppen von Anfang Februar in Cottbus nicht verändert. Die Polizei reagierte mit umfänglichen Einsatzmaßnahmen auf den Vorfall. Dazu zählen eine massive Polizeipräsenz, Gefährderansprachen sowie verstärkte szenebezogene Kontrollen von Personen, Fahrzeugen und Objekten.
Quelle: Ministerium des Innern
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Schönbohm: grundsätzliche Gefahrenlage unverändert – Kooperation mit Berlin
In Brandenburg soll die landesweite Zuständigkeit für die Bekämpfung der Rockkriminalität auf das Landeskriminalamt (LKA) übergehen. Das erklärte Innenminister Jörg Schönbohm am Donnerstag in einer Fragstunde des Landtages in Potsdam. Die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in diesem Bereich verbleiben danach weiter in der Zuständigkeit der Polizeipräsidien.
Die Lage der Rockerszene im Großraum Berlin-Brandenburg werde ständig beobachtet und analysiert. Dies geschehe, um auftretenden konkreten Gefahren umgehend zu begegnen, Straftaten unverzüglich aufzuklären und Vorsorge für die Verfolgung künftiger Straftaten zu leisten. Dabei werde auch eng mit der Berliner Polizei zusammengearbeitet, erläuterte der Minister.
Grundsätzlich hat sich die Gefahrenlage nach den Worten Schönbohms trotz der gewalttätigen Auseinandersetzung unter Anwendung einer Schusswaffe zwischen rivalisierenden Rockergruppen von Anfang Februar in Cottbus nicht verändert. Die Polizei reagierte mit umfänglichen Einsatzmaßnahmen auf den Vorfall. Dazu zählen eine massive Polizeipräsenz, Gefährderansprachen sowie verstärkte szenebezogene Kontrollen von Personen, Fahrzeugen und Objekten.
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