Grüne wollen Komplettentschuldung und Schulinvestitionsprogramm
Als „Schritt in die richtige Richtung“, aber letztlich „Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnet die bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete ANNALENA BAERBOCK aus Brandenburg den Beschluss der Bundesregierung für einen kommunalen Investitionsfonds von insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Ein Anteil von rund 108 Mio. Euro soll in den Jahren 2015 bis 2018 nach Brandenburg fließen.
„Angesichts des kommunalen Investitionsstaus in Höhe von 118 Mrd. Euro bundesweit und der stetig wachsenden sozialen Ausgaben wird das Geld hinten und vorne nicht reichen“, sagt die märkische Abgeordnete, „Einen Investitionsfonds für finanzschwache Kommunen aufzulegen, ist aber grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Der Druck der Kommunen und der Grünen hat hier Wirkung gezeigt. Das ist gut so.
Trotzdem fehlen nach wie vor strukturelle Hilfen für die Kommunen, die es den finanzschwachen Kommunen erlauben, den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung auf Dauer wieder nachkommen zu können. Die Mittel für die Aufnahme und Unterbringung von AsylbewerberInnen sind unzureichend. Die Kommunen brauchen hier mehr finanzielle Unterstützung.“
Die Vorschläge der grünen Bundestagsfraktion:
1.Wir wollen ein Investitionsprogramm „Schulen fit für die Zukunft – 10.000 Schulen sanieren“ in Höhe von 10 Milliarden Euro auflegen. Damit helfen wir den Kommunen als Schulträger und investieren in die Zukunft, in die Bildung und Entwicklung unserer Kinder und in die bauliche, also beispielsweise energetische und behindertengerechte Sanierung der Schulen.
2. Wir wollen die Lage der Kommunen strukturell verbessern. Wir schlagen vor, im Rahmen der Verhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen die Kommunen vollständig zu entschulden (ca. 138 Mrd. Euro) durch die Einrichtung eines Altschuldentilgungsfonds, der sich aus einem Teil der Mittel des Soli speisen soll.
3. Wir wollen die Kommunen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen strukturell und dauerhaft unterstützen.
Hintergrund:
Am 18.3.2015 hat das Kabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ beschlossen. Der Bundestag muss diesem Gesetzentwurf noch zustimmen (Mai 2015), ebenso der Bundesrat (Juni 2015).
Dieses Gesetz setzt sich aus drei Teilen zusammen, durch die die Kommunen entlastet werden sollen:
1.Kommunaler Investitionsfonds („Kommunalinvestitionsförderungsfonds“)
Es soll ein Sondervermögen aufgelegt werden. Dieses soll eine Höhe von 3,5 Mrd. Euro haben und für Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015-2018 Mittel bereitstellen. Finanzschwache Brandenburger Kommunen werden in diesem Zeitraum rund 108 Mio. Euro für Investitionen bereitgestellt bekommen.
Der Fördersatz kann bis zu 90% betragen, die Länder sollen dafür sorgen, dass finanzschwache Kommunen ihren Eigenanteil in Höhe von 10% erbringen können. Die Länder benennen die antragsberechtigten finanzschwachen Kommunen und teilen dem Bund die Kriterien für ihre Auswahl mit.
2. Entlastung der Kommunen
Im Jahr 2017 sollen den Kommunen zur Entlastung weitere 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dies soll folgendermaßen geschehen:
– 500 Mio. Euro über die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung.
– 1 Mrd. Euro über einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes.
3. Ausgleich von Mehrbelastungen in Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von AsylbewerberInnen
Für die Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sollen in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Davon müssen 500 Mio. über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Länder refinanziert, also an den Bund zurückgezahlt werden.
Die Gelder sollen über die Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes an die Länder fließen. Diese haben sich bereit erklärt, diese Mittel an die Kommunen weiter zu geben, sofern die Kommunen Kostenträger bei der Aufnahme und Unterbringung von AsylbewerberInnen sind.
Quelle: Annalena Baerbock, Mitglied des Deutschen Bundestages