Am Dienstag stellten deutsche und polnische Zöllner gegen 16:00 Uhr bei einer gemeinsamen Kontrolle in Guben bei einem 27-jährigen Deutschen 400 Zigaretten mit russischen Steuerzeichen fest und leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein.
„Der Mann erklärte noch, beim Kauf der Zigaretten in Gubin (Polen) extra polnische Zigaretten verlangt zu haben“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. Der 27-Jährige schilderte daraufhin den polnischen Zöllnern, wo er die Zigaretten zuvor erworben hatte.
Bei der anschließenden Kontrolle eines Händlers auf dem Markt in Gubin beschlagnahmten die polnischen Zöllner dann ein Sortiment von insgesamt 7.000 Stück unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken aus Russland.
„Diese Feststellung zeigt, wie wichtig die gemeinsamen Kontrollen deutscher und polnischer Zöllner sind“, erklärte Pressesprecher Andreas Behnisch, denn vor den gemeinsamen Kontrollen war die Weitergabe von Informationen an die polnischen Zöllner und damit die folgende Feststellung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Dienstag stellten deutsche und polnische Zöllner gegen 16:00 Uhr bei einer gemeinsamen Kontrolle in Guben bei einem 27-jährigen Deutschen 400 Zigaretten mit russischen Steuerzeichen fest und leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein.
„Der Mann erklärte noch, beim Kauf der Zigaretten in Gubin (Polen) extra polnische Zigaretten verlangt zu haben“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. Der 27-Jährige schilderte daraufhin den polnischen Zöllnern, wo er die Zigaretten zuvor erworben hatte.
Bei der anschließenden Kontrolle eines Händlers auf dem Markt in Gubin beschlagnahmten die polnischen Zöllner dann ein Sortiment von insgesamt 7.000 Stück unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken aus Russland.
„Diese Feststellung zeigt, wie wichtig die gemeinsamen Kontrollen deutscher und polnischer Zöllner sind“, erklärte Pressesprecher Andreas Behnisch, denn vor den gemeinsamen Kontrollen war die Weitergabe von Informationen an die polnischen Zöllner und damit die folgende Feststellung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Dienstag stellten deutsche und polnische Zöllner gegen 16:00 Uhr bei einer gemeinsamen Kontrolle in Guben bei einem 27-jährigen Deutschen 400 Zigaretten mit russischen Steuerzeichen fest und leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein.
„Der Mann erklärte noch, beim Kauf der Zigaretten in Gubin (Polen) extra polnische Zigaretten verlangt zu haben“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. Der 27-Jährige schilderte daraufhin den polnischen Zöllnern, wo er die Zigaretten zuvor erworben hatte.
Bei der anschließenden Kontrolle eines Händlers auf dem Markt in Gubin beschlagnahmten die polnischen Zöllner dann ein Sortiment von insgesamt 7.000 Stück unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken aus Russland.
„Diese Feststellung zeigt, wie wichtig die gemeinsamen Kontrollen deutscher und polnischer Zöllner sind“, erklärte Pressesprecher Andreas Behnisch, denn vor den gemeinsamen Kontrollen war die Weitergabe von Informationen an die polnischen Zöllner und damit die folgende Feststellung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Am Dienstag stellten deutsche und polnische Zöllner gegen 16:00 Uhr bei einer gemeinsamen Kontrolle in Guben bei einem 27-jährigen Deutschen 400 Zigaretten mit russischen Steuerzeichen fest und leiteten gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein.
„Der Mann erklärte noch, beim Kauf der Zigaretten in Gubin (Polen) extra polnische Zigaretten verlangt zu haben“, sagte Pressesprecher Andreas Behnisch. Der 27-Jährige schilderte daraufhin den polnischen Zöllnern, wo er die Zigaretten zuvor erworben hatte.
Bei der anschließenden Kontrolle eines Händlers auf dem Markt in Gubin beschlagnahmten die polnischen Zöllner dann ein Sortiment von insgesamt 7.000 Stück unversteuerte Zigaretten verschiedener Marken aus Russland.
„Diese Feststellung zeigt, wie wichtig die gemeinsamen Kontrollen deutscher und polnischer Zöllner sind“, erklärte Pressesprecher Andreas Behnisch, denn vor den gemeinsamen Kontrollen war die Weitergabe von Informationen an die polnischen Zöllner und damit die folgende Feststellung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)