Auf seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Bundeskabinett auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums die Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerwesens. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht bei diesem Reformvorhaben wesentliche Verbraucherinteressen weiterhin unberücksichtigt. Denn: Das Überprüfungs- und Kehrmonopol soll weiterhin einem Berufsstand zugebilligt bleiben. „Mit dem Reformentwurf werden weiterhin Standes- vor Verbraucherinteressen gestellt“, so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Im Mittelpunkt des Eckpunktepapiers steht das Vorhaben, Bezirksschornsteinfegermeister ab 2010 nach und nach durch Bezirksbevollmächtigte zu ersetzen. Anders als bisher sollen die Schornsteinfeger dann außerdem auch bezirksübergreifend tätig werden und sich gegenseitig Konkurrenz machen können. „Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, mit diesem Feigenblatt dem Wettbewerbsgedanken genüge getan zu haben. Den Kern des Problems geht sie damit aber nicht an: Dass hier nämlich per Gesetz einer Berufsgruppe ohne sachlichen Grund das Monopol für eine Dienstleistung zugebilligt wird, die heute oft ohnehin schon von anderen Handwerkern erbracht wird. Dem Verbraucher werden hierdurch vermeidbare Kosten aufgebürdet.“
Durch die Aufrechterhaltung des Monopols würden Überprüfungsleistungen nach wie vor vielfach doppelt erbracht. Heizungsanlagen wie beispielsweise Gasetagenheizungen müssten ohnehin jährlich gewartet werden. Dass hier dann der Bezirksschornsteinfeger, bzw. nach 2010 dann der Bezirksbevollmächtigte, trotzdem zusätzlich kostenpflichtig Emissionen messe, sei nicht nachvollziehbar. Die Wohnungswirtschaft trete daher nachdrücklich für eine Aufhebung des Monopols ein. „Es muss ermöglicht werden, dass auch andere Handwerker sicherheitsrelevante Mess- und Reinigungsarbeiten ausführen können. An Stelle des Monopols könnte dann wie beim Auto eine Nachweispflicht treten“, forderte Burkardt. In Berlin würde jeder Mieterhaushalt im Schnitt mit 20 Euro im Jahr für Schornsteinfegerdienstleistungen belastet. Im Land Brandenburg liege dieser Betrag mit 15 Euro leicht niedriger. Burkardt: „Diese Zahlen mögen im Vergleich zur Gesamtheit der Betriebskosten relativ gering erscheinen. Es geht hier aber um einen Grundsatz: Die Prinzipien Transparenz und Wettbewerb. Das muss für alle betriebskostenrelevanten Ver- und Entsorgungsleistungen gelten – ob bei Wasserpreisen, Energietarifen oder eben bei den Schornsteinfegern.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Auf seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Bundeskabinett auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums die Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerwesens. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht bei diesem Reformvorhaben wesentliche Verbraucherinteressen weiterhin unberücksichtigt. Denn: Das Überprüfungs- und Kehrmonopol soll weiterhin einem Berufsstand zugebilligt bleiben. „Mit dem Reformentwurf werden weiterhin Standes- vor Verbraucherinteressen gestellt“, so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Im Mittelpunkt des Eckpunktepapiers steht das Vorhaben, Bezirksschornsteinfegermeister ab 2010 nach und nach durch Bezirksbevollmächtigte zu ersetzen. Anders als bisher sollen die Schornsteinfeger dann außerdem auch bezirksübergreifend tätig werden und sich gegenseitig Konkurrenz machen können. „Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, mit diesem Feigenblatt dem Wettbewerbsgedanken genüge getan zu haben. Den Kern des Problems geht sie damit aber nicht an: Dass hier nämlich per Gesetz einer Berufsgruppe ohne sachlichen Grund das Monopol für eine Dienstleistung zugebilligt wird, die heute oft ohnehin schon von anderen Handwerkern erbracht wird. Dem Verbraucher werden hierdurch vermeidbare Kosten aufgebürdet.“
Durch die Aufrechterhaltung des Monopols würden Überprüfungsleistungen nach wie vor vielfach doppelt erbracht. Heizungsanlagen wie beispielsweise Gasetagenheizungen müssten ohnehin jährlich gewartet werden. Dass hier dann der Bezirksschornsteinfeger, bzw. nach 2010 dann der Bezirksbevollmächtigte, trotzdem zusätzlich kostenpflichtig Emissionen messe, sei nicht nachvollziehbar. Die Wohnungswirtschaft trete daher nachdrücklich für eine Aufhebung des Monopols ein. „Es muss ermöglicht werden, dass auch andere Handwerker sicherheitsrelevante Mess- und Reinigungsarbeiten ausführen können. An Stelle des Monopols könnte dann wie beim Auto eine Nachweispflicht treten“, forderte Burkardt. In Berlin würde jeder Mieterhaushalt im Schnitt mit 20 Euro im Jahr für Schornsteinfegerdienstleistungen belastet. Im Land Brandenburg liege dieser Betrag mit 15 Euro leicht niedriger. Burkardt: „Diese Zahlen mögen im Vergleich zur Gesamtheit der Betriebskosten relativ gering erscheinen. Es geht hier aber um einen Grundsatz: Die Prinzipien Transparenz und Wettbewerb. Das muss für alle betriebskostenrelevanten Ver- und Entsorgungsleistungen gelten – ob bei Wasserpreisen, Energietarifen oder eben bei den Schornsteinfegern.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Auf seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Bundeskabinett auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums die Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerwesens. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht bei diesem Reformvorhaben wesentliche Verbraucherinteressen weiterhin unberücksichtigt. Denn: Das Überprüfungs- und Kehrmonopol soll weiterhin einem Berufsstand zugebilligt bleiben. „Mit dem Reformentwurf werden weiterhin Standes- vor Verbraucherinteressen gestellt“, so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Im Mittelpunkt des Eckpunktepapiers steht das Vorhaben, Bezirksschornsteinfegermeister ab 2010 nach und nach durch Bezirksbevollmächtigte zu ersetzen. Anders als bisher sollen die Schornsteinfeger dann außerdem auch bezirksübergreifend tätig werden und sich gegenseitig Konkurrenz machen können. „Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, mit diesem Feigenblatt dem Wettbewerbsgedanken genüge getan zu haben. Den Kern des Problems geht sie damit aber nicht an: Dass hier nämlich per Gesetz einer Berufsgruppe ohne sachlichen Grund das Monopol für eine Dienstleistung zugebilligt wird, die heute oft ohnehin schon von anderen Handwerkern erbracht wird. Dem Verbraucher werden hierdurch vermeidbare Kosten aufgebürdet.“
Durch die Aufrechterhaltung des Monopols würden Überprüfungsleistungen nach wie vor vielfach doppelt erbracht. Heizungsanlagen wie beispielsweise Gasetagenheizungen müssten ohnehin jährlich gewartet werden. Dass hier dann der Bezirksschornsteinfeger, bzw. nach 2010 dann der Bezirksbevollmächtigte, trotzdem zusätzlich kostenpflichtig Emissionen messe, sei nicht nachvollziehbar. Die Wohnungswirtschaft trete daher nachdrücklich für eine Aufhebung des Monopols ein. „Es muss ermöglicht werden, dass auch andere Handwerker sicherheitsrelevante Mess- und Reinigungsarbeiten ausführen können. An Stelle des Monopols könnte dann wie beim Auto eine Nachweispflicht treten“, forderte Burkardt. In Berlin würde jeder Mieterhaushalt im Schnitt mit 20 Euro im Jahr für Schornsteinfegerdienstleistungen belastet. Im Land Brandenburg liege dieser Betrag mit 15 Euro leicht niedriger. Burkardt: „Diese Zahlen mögen im Vergleich zur Gesamtheit der Betriebskosten relativ gering erscheinen. Es geht hier aber um einen Grundsatz: Die Prinzipien Transparenz und Wettbewerb. Das muss für alle betriebskostenrelevanten Ver- und Entsorgungsleistungen gelten – ob bei Wasserpreisen, Energietarifen oder eben bei den Schornsteinfegern.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)
Auf seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Bundeskabinett auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums die Eckpunkte einer Reform des Schornsteinfegerwesens. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) sieht bei diesem Reformvorhaben wesentliche Verbraucherinteressen weiterhin unberücksichtigt. Denn: Das Überprüfungs- und Kehrmonopol soll weiterhin einem Berufsstand zugebilligt bleiben. „Mit dem Reformentwurf werden weiterhin Standes- vor Verbraucherinteressen gestellt“, so BBU-Vorstandsmitglied Ludwig Burkardt.
Im Mittelpunkt des Eckpunktepapiers steht das Vorhaben, Bezirksschornsteinfegermeister ab 2010 nach und nach durch Bezirksbevollmächtigte zu ersetzen. Anders als bisher sollen die Schornsteinfeger dann außerdem auch bezirksübergreifend tätig werden und sich gegenseitig Konkurrenz machen können. „Die Bundesregierung geht offenbar davon aus, mit diesem Feigenblatt dem Wettbewerbsgedanken genüge getan zu haben. Den Kern des Problems geht sie damit aber nicht an: Dass hier nämlich per Gesetz einer Berufsgruppe ohne sachlichen Grund das Monopol für eine Dienstleistung zugebilligt wird, die heute oft ohnehin schon von anderen Handwerkern erbracht wird. Dem Verbraucher werden hierdurch vermeidbare Kosten aufgebürdet.“
Durch die Aufrechterhaltung des Monopols würden Überprüfungsleistungen nach wie vor vielfach doppelt erbracht. Heizungsanlagen wie beispielsweise Gasetagenheizungen müssten ohnehin jährlich gewartet werden. Dass hier dann der Bezirksschornsteinfeger, bzw. nach 2010 dann der Bezirksbevollmächtigte, trotzdem zusätzlich kostenpflichtig Emissionen messe, sei nicht nachvollziehbar. Die Wohnungswirtschaft trete daher nachdrücklich für eine Aufhebung des Monopols ein. „Es muss ermöglicht werden, dass auch andere Handwerker sicherheitsrelevante Mess- und Reinigungsarbeiten ausführen können. An Stelle des Monopols könnte dann wie beim Auto eine Nachweispflicht treten“, forderte Burkardt. In Berlin würde jeder Mieterhaushalt im Schnitt mit 20 Euro im Jahr für Schornsteinfegerdienstleistungen belastet. Im Land Brandenburg liege dieser Betrag mit 15 Euro leicht niedriger. Burkardt: „Diese Zahlen mögen im Vergleich zur Gesamtheit der Betriebskosten relativ gering erscheinen. Es geht hier aber um einen Grundsatz: Die Prinzipien Transparenz und Wettbewerb. Das muss für alle betriebskostenrelevanten Ver- und Entsorgungsleistungen gelten – ob bei Wasserpreisen, Energietarifen oder eben bei den Schornsteinfegern.“
Unter dem Dach des BBU sind 363 Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften der Länder Berlin und Brandenburg vereint. Die BBU-Mitgliedsunternehmen bewirtschaften gut 1,1 Millionen Wohnungen. Das sind über 40 Prozent aller Mietwohnungen in Berlin und fast 50 Prozent der Mietwohnungen im Land Brandenburg.
Quelle: Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU)