Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage beschlossen.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben.
Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zugestimmt. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Durch die Anhebung werden für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Millionen Euro erwartet, von denen nach Abzug des über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zufließenden Anteils von 20 Prozent (7,5 Millionen Euro) 30 Millionen Euro beim Land verbleiben. Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mit der Anhebung wird der den Ländern im Rahmen der Föderalismusreform eingeräumte Spielraum bei der Erzielung von Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer maßvoll zur Haushaltskonsolidierung genutzt.“
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage beschlossen.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben.
Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zugestimmt. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Durch die Anhebung werden für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Millionen Euro erwartet, von denen nach Abzug des über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zufließenden Anteils von 20 Prozent (7,5 Millionen Euro) 30 Millionen Euro beim Land verbleiben. Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mit der Anhebung wird der den Ländern im Rahmen der Föderalismusreform eingeräumte Spielraum bei der Erzielung von Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer maßvoll zur Haushaltskonsolidierung genutzt.“
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage beschlossen.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben.
Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zugestimmt. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Durch die Anhebung werden für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Millionen Euro erwartet, von denen nach Abzug des über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zufließenden Anteils von 20 Prozent (7,5 Millionen Euro) 30 Millionen Euro beim Land verbleiben. Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mit der Anhebung wird der den Ländern im Rahmen der Föderalismusreform eingeräumte Spielraum bei der Erzielung von Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer maßvoll zur Haushaltskonsolidierung genutzt.“
Quelle: Staatskanzlei
Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung in Potsdam die Anhebung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2011 von 3,5 Prozent auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage beschlossen.
Der Steuersatz der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 5 Prozent der Bemessungsgrundlage angehoben.
Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Gesetzentwurf des Finanzministeriums zugestimmt. Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks führen. Durch die Anhebung werden für 2011 Mehreinnahmen von 37,5 Millionen Euro erwartet, von denen nach Abzug des über den kommunalen Finanzausgleich den Kommunen zufließenden Anteils von 20 Prozent (7,5 Millionen Euro) 30 Millionen Euro beim Land verbleiben. Finanzminister Dr. Helmuth Markov erklärte dazu: „Mit der Anhebung wird der den Ländern im Rahmen der Föderalismusreform eingeräumte Spielraum bei der Erzielung von Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer maßvoll zur Haushaltskonsolidierung genutzt.“
Quelle: Staatskanzlei