Die geplante Integration des Landeskriminalamtes (LKA) in das zukünftige Polizeipräsidium verstößt nicht gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz). Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Land Brandenburg, Andreas Schuster, sei “nicht zutreffend”.
Diese Frage sei im Rahmen der Vorbereitung der Polizeireform sorgfältig geprüft worden, sagte Decker. Das BKA-Gesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet zentrale Dienststellen zur Sicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu unterhalten. “Die Erfüllung dieser Vorgabe erfordert nicht die Errichtung einer organisationsrechtlich verselbständigten Behörde als Landeskriminalamt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern wird mit der geplanten neuen Polizeistruktur in keiner Weise beeinträchtigt”, erklärte Decker. Die geplante Zusammenführung der bestehenden Polizeipräsidien, des LKA und der Landeseinsatzeinheit (LESE) zu einem Polizeipräsidium sei daher “in der Sache vernünftig und rechtlich unbedenklich”.
Quelle: Ministerium des Innern
Die geplante Integration des Landeskriminalamtes (LKA) in das zukünftige Polizeipräsidium verstößt nicht gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz). Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Land Brandenburg, Andreas Schuster, sei “nicht zutreffend”.
Diese Frage sei im Rahmen der Vorbereitung der Polizeireform sorgfältig geprüft worden, sagte Decker. Das BKA-Gesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet zentrale Dienststellen zur Sicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu unterhalten. “Die Erfüllung dieser Vorgabe erfordert nicht die Errichtung einer organisationsrechtlich verselbständigten Behörde als Landeskriminalamt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern wird mit der geplanten neuen Polizeistruktur in keiner Weise beeinträchtigt”, erklärte Decker. Die geplante Zusammenführung der bestehenden Polizeipräsidien, des LKA und der Landeseinsatzeinheit (LESE) zu einem Polizeipräsidium sei daher “in der Sache vernünftig und rechtlich unbedenklich”.
Quelle: Ministerium des Innern
Die geplante Integration des Landeskriminalamtes (LKA) in das zukünftige Polizeipräsidium verstößt nicht gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz). Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Land Brandenburg, Andreas Schuster, sei “nicht zutreffend”.
Diese Frage sei im Rahmen der Vorbereitung der Polizeireform sorgfältig geprüft worden, sagte Decker. Das BKA-Gesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet zentrale Dienststellen zur Sicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu unterhalten. “Die Erfüllung dieser Vorgabe erfordert nicht die Errichtung einer organisationsrechtlich verselbständigten Behörde als Landeskriminalamt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern wird mit der geplanten neuen Polizeistruktur in keiner Weise beeinträchtigt”, erklärte Decker. Die geplante Zusammenführung der bestehenden Polizeipräsidien, des LKA und der Landeseinsatzeinheit (LESE) zu einem Polizeipräsidium sei daher “in der Sache vernünftig und rechtlich unbedenklich”.
Quelle: Ministerium des Innern
Die geplante Integration des Landeskriminalamtes (LKA) in das zukünftige Polizeipräsidium verstößt nicht gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz). Dies erklärte der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, heute in Potsdam. Die Auffassung des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei im Land Brandenburg, Andreas Schuster, sei “nicht zutreffend”.
Diese Frage sei im Rahmen der Vorbereitung der Polizeireform sorgfältig geprüft worden, sagte Decker. Das BKA-Gesetz verpflichtet die Länder, für ihr Gebiet zentrale Dienststellen zur Sicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu unterhalten. “Die Erfüllung dieser Vorgabe erfordert nicht die Errichtung einer organisationsrechtlich verselbständigten Behörde als Landeskriminalamt. Die bewährte Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ländern wird mit der geplanten neuen Polizeistruktur in keiner Weise beeinträchtigt”, erklärte Decker. Die geplante Zusammenführung der bestehenden Polizeipräsidien, des LKA und der Landeseinsatzeinheit (LESE) zu einem Polizeipräsidium sei daher “in der Sache vernünftig und rechtlich unbedenklich”.
Quelle: Ministerium des Innern