Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg plädiert dafür, die außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stärker zu nutzen. Im vergangenen Jahr wurden – zumeist von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten und Polizeibeamten – landesweit 2450 TOA-Maßnahmen angeregt. Mit 3637 Vorschlägen für einen TOA wurde der Höchststand im Jahr 2000 erzielt.
Aus Anlass der Eröffnung des heute in Potsdam beginnenden 13. Forums für Täter-Opfer-Ausgleich unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärt Justizminister Schöneburg: „Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiges Instrument einer modernen Kriminalpolitik. Wenn der Täter seine Schuld anerkennt und das Opfer aufrichtig um Versöhnung bittet, kann der TOA dazu beitragen, dass das Opfer seine Ängste überwindet und trotz erlittener Demütigung wieder ein normales Leben führt. Im Gerichtsprozess, in dem die Bestrafung des Täters im Vordergrund steht, kommt leider dieser für das Opfer wichtige Aspekt zwangsläufig oft zu kurz.“
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung künftiger Straftaten liefern. Schöneburg: „Im Gespräch mit dem Opfer kann der Täter unmittelbar erleben, welchen Schmerz er verursacht hat. Wer einmal aufrichtig Mitleid empfunden hat, vermeidet zumeist neues Leid. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein gutes Mittel der Kriminalprävention.“
Eine systematische Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland gibt es seit 25 Jahren. Ab 1992 wurde der TOA auch in Brandenburg aufgebaut.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. Der TOA wird zwar in der Praxis zumeist bei Fällen geringerer Kriminalität angewandt, möglich ist er aber auch im Bereich der mittelschweren und auch der schweren Kriminalität.
Sofern Täter und vor allem Opfer einen TOA für sinnvoll erachten, wird er im Beisein eines neutralen Schlichters aus den Reihen den Reihen der sozialen Dienste der Justiz oder eines entsprechenden Vertreters eines freien Trägers durchgeführt. Auch über ihre Anwälte können Opfer und Täter einen TOA anregen. Der TOA kann von den beteiligten Personen jederzeit ergebnislos abgebrochen werden.
Wenn sich Opfer und Täter auf einen TOA verständigt haben, ist die Erfolgsquote relativ hoch. Etwa 80 Prozent aller TOA enden mit einer einvernehmlichen Lösung. Nur ganz selten erfüllt der Täter die vereinbarte Wiedergutmachungsleistung danach nicht. Eine außergerichtliche Versöhnung im Rahmen des TOA wirkt sich in der Regel sanktionsmildernd für den Täter aus. Eine Schlichtung kann dazu führen, dass ein Gerichtsverfahren erst gar nicht eröffnet wird. Ein TOA kann allerdings auch eine Gerichtsverhandlung flankieren. Dann kann die Aussöhnung im TOA ein milderes Urteil begründen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg plädiert dafür, die außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stärker zu nutzen. Im vergangenen Jahr wurden – zumeist von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten und Polizeibeamten – landesweit 2450 TOA-Maßnahmen angeregt. Mit 3637 Vorschlägen für einen TOA wurde der Höchststand im Jahr 2000 erzielt.
Aus Anlass der Eröffnung des heute in Potsdam beginnenden 13. Forums für Täter-Opfer-Ausgleich unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärt Justizminister Schöneburg: „Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiges Instrument einer modernen Kriminalpolitik. Wenn der Täter seine Schuld anerkennt und das Opfer aufrichtig um Versöhnung bittet, kann der TOA dazu beitragen, dass das Opfer seine Ängste überwindet und trotz erlittener Demütigung wieder ein normales Leben führt. Im Gerichtsprozess, in dem die Bestrafung des Täters im Vordergrund steht, kommt leider dieser für das Opfer wichtige Aspekt zwangsläufig oft zu kurz.“
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung künftiger Straftaten liefern. Schöneburg: „Im Gespräch mit dem Opfer kann der Täter unmittelbar erleben, welchen Schmerz er verursacht hat. Wer einmal aufrichtig Mitleid empfunden hat, vermeidet zumeist neues Leid. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein gutes Mittel der Kriminalprävention.“
Eine systematische Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland gibt es seit 25 Jahren. Ab 1992 wurde der TOA auch in Brandenburg aufgebaut.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. Der TOA wird zwar in der Praxis zumeist bei Fällen geringerer Kriminalität angewandt, möglich ist er aber auch im Bereich der mittelschweren und auch der schweren Kriminalität.
Sofern Täter und vor allem Opfer einen TOA für sinnvoll erachten, wird er im Beisein eines neutralen Schlichters aus den Reihen den Reihen der sozialen Dienste der Justiz oder eines entsprechenden Vertreters eines freien Trägers durchgeführt. Auch über ihre Anwälte können Opfer und Täter einen TOA anregen. Der TOA kann von den beteiligten Personen jederzeit ergebnislos abgebrochen werden.
Wenn sich Opfer und Täter auf einen TOA verständigt haben, ist die Erfolgsquote relativ hoch. Etwa 80 Prozent aller TOA enden mit einer einvernehmlichen Lösung. Nur ganz selten erfüllt der Täter die vereinbarte Wiedergutmachungsleistung danach nicht. Eine außergerichtliche Versöhnung im Rahmen des TOA wirkt sich in der Regel sanktionsmildernd für den Täter aus. Eine Schlichtung kann dazu führen, dass ein Gerichtsverfahren erst gar nicht eröffnet wird. Ein TOA kann allerdings auch eine Gerichtsverhandlung flankieren. Dann kann die Aussöhnung im TOA ein milderes Urteil begründen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg plädiert dafür, die außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stärker zu nutzen. Im vergangenen Jahr wurden – zumeist von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten und Polizeibeamten – landesweit 2450 TOA-Maßnahmen angeregt. Mit 3637 Vorschlägen für einen TOA wurde der Höchststand im Jahr 2000 erzielt.
Aus Anlass der Eröffnung des heute in Potsdam beginnenden 13. Forums für Täter-Opfer-Ausgleich unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärt Justizminister Schöneburg: „Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiges Instrument einer modernen Kriminalpolitik. Wenn der Täter seine Schuld anerkennt und das Opfer aufrichtig um Versöhnung bittet, kann der TOA dazu beitragen, dass das Opfer seine Ängste überwindet und trotz erlittener Demütigung wieder ein normales Leben führt. Im Gerichtsprozess, in dem die Bestrafung des Täters im Vordergrund steht, kommt leider dieser für das Opfer wichtige Aspekt zwangsläufig oft zu kurz.“
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung künftiger Straftaten liefern. Schöneburg: „Im Gespräch mit dem Opfer kann der Täter unmittelbar erleben, welchen Schmerz er verursacht hat. Wer einmal aufrichtig Mitleid empfunden hat, vermeidet zumeist neues Leid. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein gutes Mittel der Kriminalprävention.“
Eine systematische Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland gibt es seit 25 Jahren. Ab 1992 wurde der TOA auch in Brandenburg aufgebaut.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. Der TOA wird zwar in der Praxis zumeist bei Fällen geringerer Kriminalität angewandt, möglich ist er aber auch im Bereich der mittelschweren und auch der schweren Kriminalität.
Sofern Täter und vor allem Opfer einen TOA für sinnvoll erachten, wird er im Beisein eines neutralen Schlichters aus den Reihen den Reihen der sozialen Dienste der Justiz oder eines entsprechenden Vertreters eines freien Trägers durchgeführt. Auch über ihre Anwälte können Opfer und Täter einen TOA anregen. Der TOA kann von den beteiligten Personen jederzeit ergebnislos abgebrochen werden.
Wenn sich Opfer und Täter auf einen TOA verständigt haben, ist die Erfolgsquote relativ hoch. Etwa 80 Prozent aller TOA enden mit einer einvernehmlichen Lösung. Nur ganz selten erfüllt der Täter die vereinbarte Wiedergutmachungsleistung danach nicht. Eine außergerichtliche Versöhnung im Rahmen des TOA wirkt sich in der Regel sanktionsmildernd für den Täter aus. Eine Schlichtung kann dazu führen, dass ein Gerichtsverfahren erst gar nicht eröffnet wird. Ein TOA kann allerdings auch eine Gerichtsverhandlung flankieren. Dann kann die Aussöhnung im TOA ein milderes Urteil begründen.
Quelle: Ministerium der Justiz
Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg plädiert dafür, die außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) stärker zu nutzen. Im vergangenen Jahr wurden – zumeist von Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten und Polizeibeamten – landesweit 2450 TOA-Maßnahmen angeregt. Mit 3637 Vorschlägen für einen TOA wurde der Höchststand im Jahr 2000 erzielt.
Aus Anlass der Eröffnung des heute in Potsdam beginnenden 13. Forums für Täter-Opfer-Ausgleich unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärt Justizminister Schöneburg: „Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein wichtiges Instrument einer modernen Kriminalpolitik. Wenn der Täter seine Schuld anerkennt und das Opfer aufrichtig um Versöhnung bittet, kann der TOA dazu beitragen, dass das Opfer seine Ängste überwindet und trotz erlittener Demütigung wieder ein normales Leben führt. Im Gerichtsprozess, in dem die Bestrafung des Täters im Vordergrund steht, kommt leider dieser für das Opfer wichtige Aspekt zwangsläufig oft zu kurz.“
Der Täter-Opfer-Ausgleich kann auch einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung künftiger Straftaten liefern. Schöneburg: „Im Gespräch mit dem Opfer kann der Täter unmittelbar erleben, welchen Schmerz er verursacht hat. Wer einmal aufrichtig Mitleid empfunden hat, vermeidet zumeist neues Leid. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein gutes Mittel der Kriminalprävention.“
Eine systematische Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland gibt es seit 25 Jahren. Ab 1992 wurde der TOA auch in Brandenburg aufgebaut.
Beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. Der TOA wird zwar in der Praxis zumeist bei Fällen geringerer Kriminalität angewandt, möglich ist er aber auch im Bereich der mittelschweren und auch der schweren Kriminalität.
Sofern Täter und vor allem Opfer einen TOA für sinnvoll erachten, wird er im Beisein eines neutralen Schlichters aus den Reihen den Reihen der sozialen Dienste der Justiz oder eines entsprechenden Vertreters eines freien Trägers durchgeführt. Auch über ihre Anwälte können Opfer und Täter einen TOA anregen. Der TOA kann von den beteiligten Personen jederzeit ergebnislos abgebrochen werden.
Wenn sich Opfer und Täter auf einen TOA verständigt haben, ist die Erfolgsquote relativ hoch. Etwa 80 Prozent aller TOA enden mit einer einvernehmlichen Lösung. Nur ganz selten erfüllt der Täter die vereinbarte Wiedergutmachungsleistung danach nicht. Eine außergerichtliche Versöhnung im Rahmen des TOA wirkt sich in der Regel sanktionsmildernd für den Täter aus. Eine Schlichtung kann dazu führen, dass ein Gerichtsverfahren erst gar nicht eröffnet wird. Ein TOA kann allerdings auch eine Gerichtsverhandlung flankieren. Dann kann die Aussöhnung im TOA ein milderes Urteil begründen.
Quelle: Ministerium der Justiz