Die Landesregierung hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab. Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.
Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden. Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht. Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern und führen zu einer erheblichen Reduzierung von Bürokratiekosten. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.
Zwei Änderungen hatten sich im Laufe des Jahres 2007 als eilbedürftig erwiesen, so dass Änderungen bei der Feldrandlagerung für Festmist und den Feldsilos ohne wasserdichte Unterlage und Siliersaftsammelgrube der umfassenden Novelle bereits im Juli 2007 vorgezogen wurden.
Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Die Landesregierung hat heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) gebilligt. Die Vorlage von Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) löst die derzeit geltende Regelung aus dem Jahr 1999 ab. Ein Schwerpunkt bei der Neufassung sind weitere Verfahrenserleichterungen und Bürokratieabbau.
Mit der vorliegenden Novelle sollen sowohl die Fortschreibung der bundeseinheitlichen Muster-Verordnung in Landesrecht umgesetzt als auch in mehreren Paragrafen Anforderungen an Anlagen beziehungsweise deren Betrieb zurückgenommen werden. Die Deregulierungen betreffen zum Beispiel den Wegfall des Anlagenkatasters und von Sachverständigenprüfungen bei zertifizierten Unternehmen sowie die Abschaffung der allgemeinen Merkblattpflicht. Diese Deregulierungen beruhen auf Vollzugserfahrungen in Brandenburg und in anderen Bundesländern und führen zu einer erheblichen Reduzierung von Bürokratiekosten. Sie bedeuten keine Reduzierung des Gewässerschutzes, jedoch eine Erhöhung der Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit seiner Anlagen.
Zwei Änderungen hatten sich im Laufe des Jahres 2007 als eilbedürftig erwiesen, so dass Änderungen bei der Feldrandlagerung für Festmist und den Feldsilos ohne wasserdichte Unterlage und Siliersaftsammelgrube der umfassenden Novelle bereits im Juli 2007 vorgezogen wurden.
Die Verordnung soll am Tage nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz