Die brandenburgische Polizei fliegt künftig auch mit Tragschraubern lageabhängig in den Einsatz. Innenminister Jörg Schönbohm entschied, den Tragschrauber als Einsatzmittel freizugeben.
“Der Tragschrauber hat sich im Testbetrieb bewährt. Seine Nutzung verbessert die Einsatzeffektivität in unserem Flächenland mit seinen zahlreichen Gewässern und Autobahnen. Das Ergebnis ist so eindeutig, dass es falsch wäre, auf dieses Einsatzmittel zu verzichten. Eine innovative Polizei muss auch neue Wege gehen”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Er verwies darauf, dass auch andere Bundesländer an den Testergebnissen interessiert sind. Brandenburg ist das erste Bundesland, dessen Polizei einen Tragschrauber im regulären Dienst einsetzen wird.
Die Tragschrauber einschließlich der Piloten sollen bei Bedarf gechartert werden. Dazu werden jetzt entsprechende Rahmenverträge regional ausgeschrieben. Zudem soll vier interessierten Polizeibeamten die Gelegenheit eingeräumt werden, einen Flugschein für das Fluggerät zu erwerben. Damit können die Einsatzmöglichkeiten des Fluggerätes auch unmittelbar von Polizisten beurteilt werden. Nach den derzeitigen Planungen, sollen die Tragschrauber im Sommer ihren ersten regulären Polizeieinsatz starten. Einzelheiten werden jetzt in einer dritten Phase der Projektgruppe erarbeitet.
“Die Anmietung von Flugkapazitäten ist die wirtschaftlichere und sparsamere Alternative zu Kauf oder Leasing. Zudem bietet die Anmietung den Vorteil, dass in der Regel bei den beauftragten Unternehmen Tragschrauber der neuesten Technologie zur Verfügung stehen”, erläuterte Schönbohm.
Die Polizei hatte den Tragschrauber mehr als ein Jahr lang einem ausführlichen Testprogramm als Einsatzmittel unterzogen. Der Abschlussbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Tragschrauber als Einsatzmittel beispielsweise zur Unterstützung von Kontrollen und zur Voraufklärung für Durchsuchungseinsätze in größeren Objekten, aber auch für Beobachtungsflüge und einfache Sucheinsätze geeignet ist.
Der Tragschrauber habe sich nicht nur als effektives, sondern auch als sicheres und kostengünstiges Einsatzmittel erwiesen, erläuterte Schönbohm. So kostet eine Betriebsstunde nur rund fünf Prozent der Flugstunde des Polizeihubschraubers. Während der Testflüge habe es keine Sicherheitsprobleme gegeben, betonte der Minister weiter. Auch ein bei der Dekra in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Fluggerät “unter strikter Einhaltung der im Flughandbuch festgelegten Handlungsabläufe und Anweisungen, den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Regelungen in vollem Umfang” entspricht.
Der Tragschrauber soll als Ergänzung zum Polizeihubschrauber in Lagen eingesetzt werden, in denen eine Luftkomponente effektivitätssteigernd ist. Sie sollen zum Beispiel im Sommer zur Überwachung von Gewässern oder der Verkehrslage sowie zur Aufklärung von Waldbränden eingesetzt werden. Wegen der geringen Zuladungsfähigkeit können Tragschrauber allerdings weder für den Material- noch für den Personentransport eingesetzt werden. Auch sind sie für die Vermisstensuche nur bedingt geeignet.
Schönbohm betonte, der Tragschrauber könne kein Ersatz für die Polizeihubschrauber sein. “Polizeihubschrauber sind ein sehr hochwertiges Einsatzmittel mit hochqualifizierten Eigenschaften bis hin zur Nachtflugfähigkeit. Deshalb halten wir selbstverständlich an unserer Hubschrauberstaffel fest.” Brandenburgs Polizei verfügt über zwei Hubschrauber vom Typ EC-135. Ihre Zuladefähigkeit sowie die Leistung der Turbinen ermöglichen auch den Anbau und Betrieb einer schwenkbaren Kamera mit Live-Übertragung der Bilder in die Einsatzzentrale sowie den Einsatz eines starken Suchscheinwerfers oder eines Infrarotsuchscheinwerfers. Die Ausrüstung wird von einem Operatorplatz in der Maschine bedient.
Brandenburgs Polizei hatte die Tragschrauber in einem zweistufigen Test erprobt. In einer ersten Phase vom August bis Anfang Dezember 2007 waren grundlegende technische Eigenschaften und Flugeigenschaften wie Geschwindigkeit, Höhe, Reichweite, Witterungsabhängigkeit und Sicherheit sowie umfassende Funktests Gegenstand der Prüfung. Ferner standen einsatztaktische Aspekte auf dem Programm – darunter die Fähigkeiten zur Lokalisierung von Personen, Fahrzeugen und Objekten sowie zur Koordinierung von Bodenkräften. In der zweiten Testphase von Mai bis Ende September 2008 erfolgte eine umfassende Prüfung des Tragschraubers unter realen Einsatzbedingungen im Wach- und Wechseldienst sowie die Einbindung des Gerätes im Rahmen von Sonderlagen.
Tragschrauber gehören zu den Ultraleichtflugzeugen. Statt einer starren Tragfläche verfügen sie über einen Rotor, der aber nicht über einen Motor, sondern durch den ‘Fahrtwind’ in Rotation versetzt wird. Für den Vortrieb sorgt ein Propeller am Heck der Maschine.
Quelle: Ministerium des Innern
Fotos: Projekt ‘gut gelandet’ – Brandenburgs Polizei setzt Tragschrauber ein
Fotos © Polizei Brandenburg
Die brandenburgische Polizei fliegt künftig auch mit Tragschraubern lageabhängig in den Einsatz. Innenminister Jörg Schönbohm entschied, den Tragschrauber als Einsatzmittel freizugeben.
“Der Tragschrauber hat sich im Testbetrieb bewährt. Seine Nutzung verbessert die Einsatzeffektivität in unserem Flächenland mit seinen zahlreichen Gewässern und Autobahnen. Das Ergebnis ist so eindeutig, dass es falsch wäre, auf dieses Einsatzmittel zu verzichten. Eine innovative Polizei muss auch neue Wege gehen”, sagte Schönbohm heute in Potsdam.
Er verwies darauf, dass auch andere Bundesländer an den Testergebnissen interessiert sind. Brandenburg ist das erste Bundesland, dessen Polizei einen Tragschrauber im regulären Dienst einsetzen wird.
Die Tragschrauber einschließlich der Piloten sollen bei Bedarf gechartert werden. Dazu werden jetzt entsprechende Rahmenverträge regional ausgeschrieben. Zudem soll vier interessierten Polizeibeamten die Gelegenheit eingeräumt werden, einen Flugschein für das Fluggerät zu erwerben. Damit können die Einsatzmöglichkeiten des Fluggerätes auch unmittelbar von Polizisten beurteilt werden. Nach den derzeitigen Planungen, sollen die Tragschrauber im Sommer ihren ersten regulären Polizeieinsatz starten. Einzelheiten werden jetzt in einer dritten Phase der Projektgruppe erarbeitet.
“Die Anmietung von Flugkapazitäten ist die wirtschaftlichere und sparsamere Alternative zu Kauf oder Leasing. Zudem bietet die Anmietung den Vorteil, dass in der Regel bei den beauftragten Unternehmen Tragschrauber der neuesten Technologie zur Verfügung stehen”, erläuterte Schönbohm.
Die Polizei hatte den Tragschrauber mehr als ein Jahr lang einem ausführlichen Testprogramm als Einsatzmittel unterzogen. Der Abschlussbericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Tragschrauber als Einsatzmittel beispielsweise zur Unterstützung von Kontrollen und zur Voraufklärung für Durchsuchungseinsätze in größeren Objekten, aber auch für Beobachtungsflüge und einfache Sucheinsätze geeignet ist.
Der Tragschrauber habe sich nicht nur als effektives, sondern auch als sicheres und kostengünstiges Einsatzmittel erwiesen, erläuterte Schönbohm. So kostet eine Betriebsstunde nur rund fünf Prozent der Flugstunde des Polizeihubschraubers. Während der Testflüge habe es keine Sicherheitsprobleme gegeben, betonte der Minister weiter. Auch ein bei der Dekra in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Fluggerät “unter strikter Einhaltung der im Flughandbuch festgelegten Handlungsabläufe und Anweisungen, den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Regelungen in vollem Umfang” entspricht.
Der Tragschrauber soll als Ergänzung zum Polizeihubschrauber in Lagen eingesetzt werden, in denen eine Luftkomponente effektivitätssteigernd ist. Sie sollen zum Beispiel im Sommer zur Überwachung von Gewässern oder der Verkehrslage sowie zur Aufklärung von Waldbränden eingesetzt werden. Wegen der geringen Zuladungsfähigkeit können Tragschrauber allerdings weder für den Material- noch für den Personentransport eingesetzt werden. Auch sind sie für die Vermisstensuche nur bedingt geeignet.
Schönbohm betonte, der Tragschrauber könne kein Ersatz für die Polizeihubschrauber sein. “Polizeihubschrauber sind ein sehr hochwertiges Einsatzmittel mit hochqualifizierten Eigenschaften bis hin zur Nachtflugfähigkeit. Deshalb halten wir selbstverständlich an unserer Hubschrauberstaffel fest.” Brandenburgs Polizei verfügt über zwei Hubschrauber vom Typ EC-135. Ihre Zuladefähigkeit sowie die Leistung der Turbinen ermöglichen auch den Anbau und Betrieb einer schwenkbaren Kamera mit Live-Übertragung der Bilder in die Einsatzzentrale sowie den Einsatz eines starken Suchscheinwerfers oder eines Infrarotsuchscheinwerfers. Die Ausrüstung wird von einem Operatorplatz in der Maschine bedient.
Brandenburgs Polizei hatte die Tragschrauber in einem zweistufigen Test erprobt. In einer ersten Phase vom August bis Anfang Dezember 2007 waren grundlegende technische Eigenschaften und Flugeigenschaften wie Geschwindigkeit, Höhe, Reichweite, Witterungsabhängigkeit und Sicherheit sowie umfassende Funktests Gegenstand der Prüfung. Ferner standen einsatztaktische Aspekte auf dem Programm – darunter die Fähigkeiten zur Lokalisierung von Personen, Fahrzeugen und Objekten sowie zur Koordinierung von Bodenkräften. In der zweiten Testphase von Mai bis Ende September 2008 erfolgte eine umfassende Prüfung des Tragschraubers unter realen Einsatzbedingungen im Wach- und Wechseldienst sowie die Einbindung des Gerätes im Rahmen von Sonderlagen.
Tragschrauber gehören zu den Ultraleichtflugzeugen. Statt einer starren Tragfläche verfügen sie über einen Rotor, der aber nicht über einen Motor, sondern durch den ‘Fahrtwind’ in Rotation versetzt wird. Für den Vortrieb sorgt ein Propeller am Heck der Maschine.
Quelle: Ministerium des Innern
Fotos: Projekt ‘gut gelandet’ – Brandenburgs Polizei setzt Tragschrauber ein
Fotos © Polizei Brandenburg