Ab sofort können sich Petri-Jünger auf die Fischereiprüfung mit dem interaktiven Fragenkatalog und tausend Fragen auf der Internetseite des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums unter: www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/163868/ vorbereiten
Seit 1. August 2006 kann in Brandenburg auf Friedfische ohne Fischereischein und ohne gesonderte Prüfung geangelt werden. Doch wer in den märkischen Gewässern nicht nur auf Friedfisch angeln möchte, sondern mit der Angel auf großen Fischfang gehen will, muss einen Fischereischein haben. Auch für Angelausflüge in andere Bundesländer ist er weiter erforderlich. In Brandenburg ist eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen erfolgreich zu bestehen.
Zu beachten ist übrigens, dass für das Friedfischangeln weiterhin eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Auch ist der Erwerb einer entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich.
Die für die erforderliche Prüfung notwendige Sachkunde können sich Interessierte auch in Lehrgängen aneignen, die vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden.
140.000 aktive Angler werden derzeit landesweit gezählt. Mehr als 80.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Tausende Neuangler konnten nach der Verabschiedung der vereinfachten Regelungen für das Angeln im Verband begrüßt werden. Der Bürokratieabbau im Fischereiwesen hat dazu beigetragen, den Mitgliederschwund in den Angelvereinen aufzuhalten.
Online unter www.mluv.brandenburg.de bietet auch die Broschüre “Friedfischangeln ohne Fischereischein” in kurzer und prägnanter Form auf 40 Seiten einen Schnellkurs im Fischerei- und Naturschutzrecht. Die Broschüre ist in Papierform kostenlos bei den Fischereibehörden und bei Verkäufern von Angelkarten erhältlich.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Ab sofort können sich Petri-Jünger auf die Fischereiprüfung mit dem interaktiven Fragenkatalog und tausend Fragen auf der Internetseite des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums unter: www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/163868/ vorbereiten
Seit 1. August 2006 kann in Brandenburg auf Friedfische ohne Fischereischein und ohne gesonderte Prüfung geangelt werden. Doch wer in den märkischen Gewässern nicht nur auf Friedfisch angeln möchte, sondern mit der Angel auf großen Fischfang gehen will, muss einen Fischereischein haben. Auch für Angelausflüge in andere Bundesländer ist er weiter erforderlich. In Brandenburg ist eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen erfolgreich zu bestehen.
Zu beachten ist übrigens, dass für das Friedfischangeln weiterhin eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Auch ist der Erwerb einer entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich.
Die für die erforderliche Prüfung notwendige Sachkunde können sich Interessierte auch in Lehrgängen aneignen, die vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden.
140.000 aktive Angler werden derzeit landesweit gezählt. Mehr als 80.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Tausende Neuangler konnten nach der Verabschiedung der vereinfachten Regelungen für das Angeln im Verband begrüßt werden. Der Bürokratieabbau im Fischereiwesen hat dazu beigetragen, den Mitgliederschwund in den Angelvereinen aufzuhalten.
Online unter www.mluv.brandenburg.de bietet auch die Broschüre “Friedfischangeln ohne Fischereischein” in kurzer und prägnanter Form auf 40 Seiten einen Schnellkurs im Fischerei- und Naturschutzrecht. Die Broschüre ist in Papierform kostenlos bei den Fischereibehörden und bei Verkäufern von Angelkarten erhältlich.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Ab sofort können sich Petri-Jünger auf die Fischereiprüfung mit dem interaktiven Fragenkatalog und tausend Fragen auf der Internetseite des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums unter: www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/163868/ vorbereiten
Seit 1. August 2006 kann in Brandenburg auf Friedfische ohne Fischereischein und ohne gesonderte Prüfung geangelt werden. Doch wer in den märkischen Gewässern nicht nur auf Friedfisch angeln möchte, sondern mit der Angel auf großen Fischfang gehen will, muss einen Fischereischein haben. Auch für Angelausflüge in andere Bundesländer ist er weiter erforderlich. In Brandenburg ist eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen erfolgreich zu bestehen.
Zu beachten ist übrigens, dass für das Friedfischangeln weiterhin eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Auch ist der Erwerb einer entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich.
Die für die erforderliche Prüfung notwendige Sachkunde können sich Interessierte auch in Lehrgängen aneignen, die vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden.
140.000 aktive Angler werden derzeit landesweit gezählt. Mehr als 80.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Tausende Neuangler konnten nach der Verabschiedung der vereinfachten Regelungen für das Angeln im Verband begrüßt werden. Der Bürokratieabbau im Fischereiwesen hat dazu beigetragen, den Mitgliederschwund in den Angelvereinen aufzuhalten.
Online unter www.mluv.brandenburg.de bietet auch die Broschüre “Friedfischangeln ohne Fischereischein” in kurzer und prägnanter Form auf 40 Seiten einen Schnellkurs im Fischerei- und Naturschutzrecht. Die Broschüre ist in Papierform kostenlos bei den Fischereibehörden und bei Verkäufern von Angelkarten erhältlich.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Ab sofort können sich Petri-Jünger auf die Fischereiprüfung mit dem interaktiven Fragenkatalog und tausend Fragen auf der Internetseite des brandenburgischen Agrar- und Umweltministeriums unter: www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/163868/ vorbereiten
Seit 1. August 2006 kann in Brandenburg auf Friedfische ohne Fischereischein und ohne gesonderte Prüfung geangelt werden. Doch wer in den märkischen Gewässern nicht nur auf Friedfisch angeln möchte, sondern mit der Angel auf großen Fischfang gehen will, muss einen Fischereischein haben. Auch für Angelausflüge in andere Bundesländer ist er weiter erforderlich. In Brandenburg ist eine schriftliche Prüfung mit 60 Fragen erfolgreich zu bestehen.
Zu beachten ist übrigens, dass für das Friedfischangeln weiterhin eine Fischereiabgabe entrichtet werden muss. Auch ist der Erwerb einer entsprechenden Angelkarte beziehungsweise Angelberechtigung erforderlich.
Die für die erforderliche Prüfung notwendige Sachkunde können sich Interessierte auch in Lehrgängen aneignen, die vom Landesanglerverband Brandenburg angeboten werden.
140.000 aktive Angler werden derzeit landesweit gezählt. Mehr als 80.000 sind im Landesanglerverband organisiert. Tausende Neuangler konnten nach der Verabschiedung der vereinfachten Regelungen für das Angeln im Verband begrüßt werden. Der Bürokratieabbau im Fischereiwesen hat dazu beigetragen, den Mitgliederschwund in den Angelvereinen aufzuhalten.
Online unter www.mluv.brandenburg.de bietet auch die Broschüre “Friedfischangeln ohne Fischereischein” in kurzer und prägnanter Form auf 40 Seiten einen Schnellkurs im Fischerei- und Naturschutzrecht. Die Broschüre ist in Papierform kostenlos bei den Fischereibehörden und bei Verkäufern von Angelkarten erhältlich.
Quelle: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz