In Cottbus werden aktuell insgesamt 69 Corona-Patienten im CTK und Sana-Herzzentrum stationär behandelt. Davon befinden sich 23 Erkrankte auf der Intensivstation. Laut Stadt gibt es weitere fünf Todesfälle in Zusammenhang mit einer Covid-Infektion zu beklagen.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus ist seit Beginn der Pandemie auf kumuliert 10.545 gestiegen. Das sind 36 Neuinfektionen mehr als am Vortag. Bereits eingerechnet sind hier Korrekturen der Zahlen per 02.12.2021 (-1 Infektionen) sowie per 03.12.2021 (-2 Infektionen) und per 04.12.2021 (-1 Infektion).
Die 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner – liegt aktuell bei 1225. 233 Personen, die vorerkrankt und positiv getestet worden waren, sind seit Beginn der Pandemie im Zusammenhang mit dem Virus verstorben (+5).
Derzeit werden im Carl-Thiem-Klinikum 62 Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon 18 auf der Intensivstation. Das Durchschnitts-Alter der ITS-Patienten beträgt 57,7 Jahre. Von diesen 62 Patienten sind 38 nicht geimpft, darunter 15 der 18 ITS-Patienten. Im Sana-Herzzentrum werden sieben Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, stationär behandelt, davon fünf auf der Intensivstation.
Positiv getestet sind 459 Kinder/Jugendliche und 13 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter aus 29 Schulen sowie 30 Kitas und ein Hort. Aktuell sind vier Gruppen/Klassen aus vier Kita-Einrichtungen in Quarantäne. In Quarantäne befinden sich 65 Cottbuser Kinder/Jugendliche aus insgesamt fünf Einrichtungen sowie eine in Cottbus wohnende Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Die Stadt Cottbus hat eine Allgemeinverfügung erlassen, in der geregelt ist, wer sich wann und wie lange selbst in Quarantäne begeben muss und wie dabei zu verfahren ist. (Allgemeinverfügung in der Stadt Cottbus über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 02.12.2021) Nachzulesen ist diese unter www.cottbus.de/corona.
Die Quarantäneanordnungen, die auch als Nachweis für den Arbeitgeber dienen, werden für die Personen, die entsprechend der Allgemeinverfügung handeln, vom Gesundheitsamt im Nachhinein ausgestellt und baldmöglichst zugestellt.
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Red. / Presseinfo