Auch in Cottbus wollen morgen Tarifbeschäftigte der Landesverwaltung und der BTU Cottbus-Senftenberg streiken. Die Gewerkschaft Verdi ruft im aktuellen Tarifstreit mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zum ganztägigen Warnstreik auf. Ab 9 Uhr sind eine Demonstration vom Platz der Deutschen Einheit zum Spremberger Turm sowie eine Abschlusskundgebung geplant. Verdi fordert aktuell fünf Prozent, mindestens 150 Euro monatlich mehr Entgeld.
Verdi teilte dazu mit:
Am morgigen Dienstag, den 23.11.2021 weitet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Streiks im Länderbereich aus. Die Gewerkschaft hat für den 23. November alle Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikant/inn/en der BTU Cottbus-Senftenberg und der Landesverwaltung Brandenburg und nachgeordneten Einrichtungen mit Standort Cottbus zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Nach dem Auftakt um 9 Uhr am Platz der Deutschen Einheit zieht die Demonstration zum Spremberger Turm, wo um 10:30 Uhr die Abschlusskundgebung stattfinden wird. „Die Blockadehaltung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat diese Streiks provoziert, denn Reallohnverluste für die Beschäftigten sind für uns nicht hinnehmbar“, sagte Heike Plechte, Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Cottbus.
Zweite Verhandlungsrunde ohne Ergebnis
Auch die zweite bundesweite Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Länder am 1./2. November 2021 ist ergebnislos geblieben. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte bereits unmittelbar nach den Verhandlungen bundesweite Warnstreiks angekündigt. ver.di fordert in der laufenden Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fünf Prozent, mindestens 150 € monatlich mehr Entgelt. Außerdem sollen die Entgelte für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie für Auszubildenden, Praktikant/inn/en und Studierende erhöht werden. Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder weigert sich bislang, über die Forderungen zu verhandeln. Vielmehr schließt sie den Ausgleich von Preissteigerungen (Inflation) aus und stellt jegliches Verhandeln unter die Bedingung, den Tarifvertrag der Länder in Teilen so zu verändern, dass hinsichtlich der Eingruppierung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Nachteile und damit Einkommenseinbußen drohen.
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Red. / Presseinfo