Die Tat hatte in ganz Cottbus und darüber hinaus für Aufsehen, vor allem aber Entsetzen gesorgt. Rund eineinhalb Jahre nach den tödlichen Schüssen am Cottbuser Klosterplatz sind die beiden Täter jeweils zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. So hat das Landgericht Cottbus heute entschieden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die 31 und 33 Jahre alten Angeklagten den damals 31-jährigen Martin M. aus Heimtücke und niederen Beweggründen erschossen und getötet hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können innerhalb einer Woche Revision einlegen.
Die beiden Angeklagten hatten die Tat vor Gericht gestanden. Wie die Lausitzer Rundschau und rbb berichteten, hatten sie nach eigenen Aussagen allerdings ursprünglich nicht die Absicht, Martin M. zu töten. Vielmehr handelten sie aus Angst vor einer erneuten Konfrontation mit ihm. So soll einer der Angeklagten zuvor von dem Todesopfer unter anderem finanziell und durch körperliche Gewalt unter Druck gesetzt worden sein. Die Angeklagten lauerten Martin M. am Tatabend des 1. März 2020 bei einem Spaziergang mit dem Hund auf und schossen ihm erst in den Rücken. Als das Opfer schließlich weglief statt zusammenzubrechen, gerieten die Angeklagten demnach in Panik und feuerten weiter auf ihn. Schon früh nach der Tat deuteten die Hinweise darauf hin, dass es sich um eine Millieu-Tat handelte. Hintergrund des Konflikts soll das Geschäft mit Nahrungungsergänzungsmitteln gewesen sein. Das Opfer war polizeibekannt und wurde demzufolge einem Millieu aus der rechten, Kampfsport- und Türsteherszene zugeordnet. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Gericht begründetete sein Urteil allerdings mit den Mordmerkmalen der Heimtücke und niederen Beweggründen. Ob die Angeklagten Revision einlegen werden, ist aktuell noch offen.
Red.