Der Transport von Notfallpatienten auf dem Landweg zwischen Brandenburg und Polen soll künftig erheblich vereinfacht werden. Heute wurde eine Kooperationsvereinbarung über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterschrieben. Wie das Brandenburger Gesundheitsministerium mitteilte, konnten Notfälle bislang zwar aus dem jeweils anderen Land erstversorgt werden, bei einem Transport über die Grenze hinweg mussten Patienten allerdings von deutschen oder polnischen Rettern übernommen werden.
Das Brandenburger Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
In Anwesenheit von Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft wurde heute im polnischen Gorzów Wielopolski feierlich eine Kooperationsvereinbarung über den grenzüberschreitenden Rettungsdienst unterschrieben. Die Vereinbarung soll Rettungseinsätze in der Grenzregion erheblich vereinfachen.
„Die Kooperationsvereinbarung ist gelebte Nachbarschaftshilfe und ein wichtiger Schritt für den Verflechtungsraum an Oder und Neiße, mit dem wir wieder ein Stück näher aneinanderrücken. Längst leben und arbeiten Menschen ganz selbstverständlich über die deutsch-polnische Grenze hinweg. Ich bin froh, dass diese Selbstverständlichkeit nun auch formal im Rettungsdienst möglich ist“, so Staatssekretär Ranft.
Mit der neuen Vereinbarung wird der Transport von Notfallpatienten auf dem Landweg zwischen Brandenburg und Polen rechtlich geregelt. Deutsche und polnische Rettungskräfte erhalten die gleichen Sonder- und Wegerechte im Nachbarland, auch Haftungsfragen werden mit der Vereinbarung geklärt. Bislang konnten Notfälle aus dem jeweils anderen Land zwar erstversorgt werden, bei einem Transport über die Grenze hinweg mussten Patienten allerdings wegen unterschiedlicher Rechtslagen am Grenzübergang von deutschen oder polnischen Rettern übernommen werden.
Grundlage des jetzt getroffenen Abkommens ist die Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Rahmenabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen dem Wojewoden der Wojewodschaft Lebuser Land und den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus, dem Landkreis Märkisch-Oderland, dem Landkreis Oder-Spree, dem Landkreis Spree-Neiße. Die Kommunen sind Träger des Rettungsdienstes.
Die erste Kooperationsvereinbarung wurde im September 2020 für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Woiwodschaft Westpommern unterzeichnet, die weiteren Abkommen mit brandenburgischen oder sächsischen Partnern folgen.
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Red. / Presseinfo