Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dahme-Spreewald liegt derzeit bei 24,6. Wie der Landkreis mitteilte, wird ab morgen die Testpflicht verschärft. Demnach sind Gäste in Beherbergungsstätten und in Innenräumen von Gaststätten somit wieder verpflichtet, entweder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen. Das Gleiche gilt unter anderem für den Besuch von Indoor-Sport- oder Spieleinrichtungen, von bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen, für Reisebusfahrten und Stadtrundfahrten.
Der Landkreis Dahme-Spreewald teilte dazu mit:
Im Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um neun erhöht. Die heutige 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt im Kreis bei 24,6. Derzeit sind insgesamt 84 Personen tatsächlich infiziert. Labordiagnostisch bestätigt wurden seit Ausbruch der Pandemie bisher insgesamt 7.251 Corona-Infektionen (kumuliert). Es sind bisher 253 im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus stehende Todesfälle zu beklagen. 6.914 Corona-Patienten gelten als wieder genesen.
Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Institut lag im Landkreis Dahme-Spreewald der Inzidenzwert in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner eingetretenen Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus seit dem 21.08.2021 und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen ununterbrochen über 20.
Samstag, 21. August 2021: 21,1
Sonntag, 22. August 2021: 23,4
Montag, 23. August 2021: 26,3
Dienstag, 24. August 2021: 28,1
Mittwoch, 25. August 2021: 24,6
Damit gelten im Landkreis Dahme-Spreewald gem. § 5 Abs. 3 der 2. SARS-CoV-2-UmgV ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also ab dem 26. August 2021, wieder Testpflichten entsprechend der genannten Umgangsverordnung. Die Bekanntgabe ist dieser Pressemitteilung beigefügt.
Das gilt im Landkreis Dahme-Spreewald ab Donnerstag, 26. August 2021
Ab morgen, Donnerstag den 26. August, sind demnach u. a. Gäste in Beherbergungsstätten (bspw. Hotels, Pensionen) und in Innenräumen von Gaststätten verpflichtet, entweder einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorzulegen (so genannte 3G-Regel: geimpft, getestet, genesen). Die Pflicht zum Testnachweis besteht wieder.
Das Gleiche gilt für den Besuch von Indoor-Sport- oder Spieleinrichtungen (bspw. Fitness-Studios), von bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen, für Reisebusfahrten, Stadtrundfahrten u. ä.
Veranstalter, die bereits für ihr Event ein Hygienekonzept erstellt haben, sind verpflichtet, dieses den neuen Regelungen anzupassen. Das gilt auch für bereits abgestimmte Konzepte.
Die Übersicht, wo in welchen kreisangehörigen Kommunen kostenfreie Corona-Schnelltests angeboten werden, aktualisiert der Landkreis fortlaufend auf seiner Webseite www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus (Bürgertests).
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Red. / Presseinfo