Ab sofort können Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer des Landes Brandenburg online einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Das gab das Gesundheitsministerium bekannt. Impfberechtigt sind Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Benötigt wird eine Arbeitgeberbescheinigung. Geimpft wird mit dem Impfstoff von AstraZeneca.
Das Gesundheitsministerium teilte dazu mit:
Brandenburgerinnen und Brandenburger im Alter von 18 bis 64 Jahren, die in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege, in der Primarstufe oder in Förderschulen tätig sind, haben mit einer Arbeitgeberbescheinigung ab sofort auch die Möglichkeit, auf der Online-Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu buchen. Damit setzt das Land Brandenburg die Änderung der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 24. Februar 2021 unmittelbar um. Es steht ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung. Am Freitag (26.02.) wurden die ersten 11.280 Impftermine für Online-Buchungen freigeschalten, weitere 17.280 folgen am Dienstag (02.03.).
Bildungsministerin Britta Ernst: „Kinder und ihre Eltern sind in der Corona-Krise mit am stärksten von den Einschränkungen belastet. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir Kitas und Grundschulen nach dieser langen Phase von Distanzunterricht und Notbetreuung wieder schrittweise öffnen. Da es insbesondere in Einrichtungen, die von kleineren Kindern und Kindern mit Behinderungen besucht werden, im Alltag schwierig sein kann, Abstandsregeln und andere Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten, muss die Öffnung dieser Einrichtungen durch einen verstärkten Schutz der dort tätigen Personen vor einer Infektion mit dem Coronavirus begleitet werden. Brandenburg hat sich dafür eingesetzt, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte in der Impfpriorität eine Stufe aufrücken.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Die Impfungen ebnen den Weg heraus aus der Pandemie. Zusammen mit Schnelltests und Hygienemaßnahmen tragen Impfungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche endlich wieder in ihre Kita und Schule gehen können. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass wir in Brandenburg nun auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer so schnell ein Impfangebot machen. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und der Landeskrankenhausgesellschaft bauen wir unsere Impfkapazitäten deutlich aus.“
Bereits seit Freitag (26.02.) können zum Beispiel Pflegekräfte und Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht, online auf der Plattform www.impfterminservice.de einen Termin für ihre Corona-Schutzimpfung in einem Brandenburger Impfzentrum mit dem AstraZeneca-Vakzin buchen.
In Impfzentren werden nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren geimpft, die ihre Impfberechtigung mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einem ärztlichen Zeugnis nachweisen können und einen Impftermin online vereinbart haben.
Arbeitgeberbescheinigung
Das Bildungsministerium hat einen Vordruck für die Arbeitgeberbescheinigung für Personen, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, auf seiner Internetseite und für Personen, die in Grund- oder Förderschulen tätig sind, im Schulportal zum Download eingestellt. Außerdem haben alle Träger von Kindertagesstätten und die Jugendämter mit einem Schreiben Informationen zum Impfangebot erhalten. Die Schulen werden ausführliche Informationen zur Schutzimpfung mit AstraZeneca per E-Mail erhalten.
In Ergänzung des Angebots sollen auf Anregung der Kommunen zunächst in ausgewählten Krankenhäusern Impftage für Personen, die in der Primarstufe und Förderschulen tätig sind, durchgeführt werden. Bereits in der kommenden Woche werden die ersten Kliniken Impftage anbieten.
Hintergrund
Den Impfstoff von AstraZeneca zeichnet eine hohe Wirksamkeit und umfangreich geprüfte Sicherheit aus. Das geht aus einer aktuellen Übersicht des Paul-Ehrlich-Instituts (Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel) hervor. Der Impfstoff verhindert in der Mehrzahl der Fälle eine COVID-19-Erkrankung. Sollte ein Geimpfter doch erkranken, verhindert er schwere Verläufe einer COVID-Infektion und rettet damit Leben. Kein Teilnehmer der Zulassungsstudien musste stationär behandelt werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt, den AstraZeneca-Impfstoff nur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, da zur Beurteilung der Impfeffektivität ab 65 Jahren bisher noch keine ausreichenden Daten vorliegen. Aus diesem Grund können erste Personengruppen im Alter von 18 bis 64 der Priorisierungsstufe 2 („hohe Priorität“) ein Impfangebot erhalten.
Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna erhalten aktuell Personen im Alter von über 65 Jahren, die zu der Priorisierungsstufe 1 („höchste Priorität“) gehören. Dazu gehören alle Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen.
Weitere Informationen im Internet: https://brandenburg-impft.de
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen
Alle aktuellen Entwicklungen in der Region haben wir in einer Übersicht zusammengefasst ->> Weiterlesen
Red. / Presseinfo
Bild: Klinikum Niederlausitz