In Hallenser Straße in Cottbus brannte es heute Morgen im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Laut Angaben der Polizei wurde niemand verletzt. Die Wohnung war nach Abschluss der Löscharbeiten nicht mehr bewohnbar und musste versiegelt werden. Informationen zur Brandursache liegen derzeit noch nicht vor.
Die Polizei teilte weiter dazu mit:
Hallenser Str.: Am Sonntagmorgen informierte die Rettungsleitstelle Lausitz kurz nach 6 Uhr die Polizei, nachdem ihnen eine starke Rauch-/Brandentwicklung in einem mehrstöckigen Wohngebäude in der Hallenser Straße mitgeteilt wurde. Die Feuerwehr verschaffte sich Zutritt zu einer im 2. OG gelegenen verschlossenen Wohnung, welche sie als „Brandherd“ lokalisierten. In der Wohnung befanden sich keinerlei Personen. Nach Abschluss der Löscharbeiten klassifizierten sie die Wohnung als „nicht mehr bewohnbar“ ein. Das Türschloss wurde auf Geheiß des Vermieters gewechselt, die Brandwohnung sodann anschließend versiegelt, da die Ermittlungen zur Brandursache gegenwärtig noch andauern und voraussichtlich erst am Montag, 01.03.2021 die abschließende Spurensuche und Sicherung vollzogen werden kann. Die Fertigung einer Strafanzeige wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung folgte. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Zur Schadenshöhe liegen gegenwärtig keine Angaben vor. Die Verständigung des zur Brandzeit abwesenden Wohnungsmieters erfolgte.
Weitere Polizeimeldungen aus Cottbus / Spree-Neiße:
Sachsendorf: Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten am Freitag gegen 23: 10 Uhr einen PKW VW Transporter. Das Fahrzeug wurde von einer 37 Jahre alten männlichen Personen geführt. Diese konnte keine gültige Fahrerlaubnis nachweisen. Eine Abfrage in den polizeilichen Systemen ergab eine gültige Fahrerlaubnissperre. Darüber hinaus war die Zwangsentstempelung der Kennzeichen angewiesen. Da auch Atemalkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden konnte, wurde dem Fahrzeugführer ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten. Diesen lehnte er ab. Daher folgte die Anordnung einer Blutentnahme, welche von einem approbierten Arzt durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Die Kriminalpolizei hat ihre Ermittlungen aufgenommen.