Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurden durch die Polizei am Wochenende vom 08.-10.02.2008 insgesamt 1950 Fahrzuge überprüft, von denen 110 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschritten hatten.
In 17 Fällen wurde ein bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die höchsten Überschreitungen wurden innerorts mit 95 km/h bei zulässigen 50 km/h in Plessa und außerorts auf der B 183 kurz vor Bad Liebenwerda mit 157 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Im ersten Fall muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld in Höhe von 125,- Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Im zweiten Fall sieht der Bußgeldkatalog 150,- Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurden durch die Polizei am Wochenende vom 08.-10.02.2008 insgesamt 1950 Fahrzuge überprüft, von denen 110 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschritten hatten.
In 17 Fällen wurde ein bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die höchsten Überschreitungen wurden innerorts mit 95 km/h bei zulässigen 50 km/h in Plessa und außerorts auf der B 183 kurz vor Bad Liebenwerda mit 157 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Im ersten Fall muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld in Höhe von 125,- Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Im zweiten Fall sieht der Bußgeldkatalog 150,- Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurden durch die Polizei am Wochenende vom 08.-10.02.2008 insgesamt 1950 Fahrzuge überprüft, von denen 110 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschritten hatten.
In 17 Fällen wurde ein bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die höchsten Überschreitungen wurden innerorts mit 95 km/h bei zulässigen 50 km/h in Plessa und außerorts auf der B 183 kurz vor Bad Liebenwerda mit 157 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Im ersten Fall muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld in Höhe von 125,- Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Im zweiten Fall sieht der Bußgeldkatalog 150,- Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung wurden durch die Polizei am Wochenende vom 08.-10.02.2008 insgesamt 1950 Fahrzuge überprüft, von denen 110 die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschritten hatten.
In 17 Fällen wurde ein bußgeldbewehrtes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die höchsten Überschreitungen wurden innerorts mit 95 km/h bei zulässigen 50 km/h in Plessa und außerorts auf der B 183 kurz vor Bad Liebenwerda mit 157 km/h bei zulässigen 100 km/h festgestellt.
Im ersten Fall muss der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld in Höhe von 125,- Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Im zweiten Fall sieht der Bußgeldkatalog 150,- Euro, 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.