Sollte das private Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr coronabedingt ausfallen, soll auch der Böllerverkauf im Handel verboten werden. Das fordert die Verbraucherzentrale Brandenburg. Ob Feuerwerk zum Jahreswechsel erlaubt bleibt, steht derzeit noch nicht fest. Mit einem Böllerverbot würde eine unnötige Belastung in Krankenhäusern und in Rettungsdiensten vermieden werden.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg teilte dazu mit:
Beim anstehenden Corona-Gipfel zwischen den Ministerpräsident:innen mit der Bundeskanzlerin steht ein mögliches Böllerverbot für Silvester auf der Agenda. Die Niederlande haben wegen der Pandemie bereits ein vollständiges Feuerwerksverbot erlassen. Damit will das Land eine unnötige Belastung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten vermeiden und Kontaktrisiken weiter minimieren.
Verbraucherzentrale: „Wenn, dann frühzeitig eine einheitliche Verkaufssperre“
Dazu meint der Chef der Verbraucherzentrale Brandenburg, Christian A. Rumpke: „Wenn das private Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr wegen Corona ausfallen muss, dann bitte über ein Verbot des Böllerverkaufs im Handel. Ein alleiniges Zündverbot würde gutgläubige Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend schützen. Sie kaufen dann möglicherweise Produkte, die sie später aufwändig lagern oder entsorgen müssen. Und die Politik sollte jetzt und nicht erst in einigen Wochen entscheiden – nur so haben die Menschen Klarheit.“
Kein Flickenteppich
Zudem dürfe zwischen Landkreisen oder Bundesländern kein Flickenteppich entstehen. „Unterschiedliche Regelungen im Umkreis weniger Kilometer sind gerade bei diesem Thema kaum vermittelbar“, so Brandenburgs oberster Verbraucherschützer.
Red. / Presseinfo
Bild: André Wagenzik