Die Radensdorfer und ihre Gäste können sich über neues Grün im Ort freuen: Am Sportplatz entstand eine Streuobstwiese mit acht Wildobstbäumen als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Neubau des Gehweges und für die Neugestaltung des Dorfangers. Ferner wurden in der Radensdorfer Hauptstraße drei Linden gepflanzt, davon zwei zusätzliche, die bereits als Ausgleich für zukünftige Baumaßnahmen der Stadt Lübben gelten.
Platz wird gut angenommen
Die Pflanzungen erfolgten nach Abstimmungen zwischen der unteren Naturschutzbehörde, dem Ortsbeirat und dem Sachgebiet Tiefbau der Stadt Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota). Die Bäume wurden durch eine Firma gepflanzt, der Anwuchs wird drei Jahre lang durch sie begleitet (ein Jahr Fertigstellungspflege und zwei Jahre Entwicklungspflege). Damit ist die Baumaßnahme Gehweg und Dorfanger in Radensdorf abgeschlossen.
Die während der Einweihung des Dorfangers durch den Ortsbeirat geäußerten Bedenken, der neue Platz biete für Versorgungsfahrzeuge (Bäcker, Fleischer) nicht genügend Raum zum Wenden, wurden inzwischen ausgeräumt. „Der Platz wird aktuell gut angenommen“, berichtete Bürgermeister Lars Kolan im jüngsten Hauptausschuss aus Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Ordnungsamtes, des Sachgebietes Tiefbau und dem Ortsbeirat.
Suche nach weiteren Flächen
Um solche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen zu können, sind Verwaltungen immer wieder auf der Suche nach geeigneten Flächen. Hierbei kann es sich auch um Privatgrundstücke handeln. Somit verbleiben zweckgebundene finanzielle Mittel für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Kommune. Naturinteressierte, die Ideen haben und gern auf geeigneten eigenen Flächen arten- und lebensraumerhaltende Maßnahmen umsetzen möchten, können sich in der Stadtverwaltung, Fachbereich Bauwesen, Tel. 03546 / 79-2201, [email protected], melden und ihre Bereitschaft dazu signalisieren.
Beispiele für solche Maßnahmen sind: die Pflanzung von alten, hochstämmigen Obstgehölzen, das Anbringen von Nistmöglichkeiten für Singvögel und auch für Eulen, das Aufhängen von Fledermausquartieren, die Begrünung von Grundstücken, Feldsäumen und Wegrändern mit Blühstreifen für stark dezimierte Insektenarten wie Hummeln und Solitärbienen oder die Entsiegelung verbauter, nicht mehr genutzter Flächen.