Mit der schrittweisen Öffnung der Schulen seit 27. April 2020 kann derzeit das Unterrichtsfach Sport – gemäß Infektionsschutzgesetz und Hygieneplan der Schulen – nicht erteilt werden. Jedoch hält das Bildungsministerium alternative Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler für dringend geboten und umsetzbar: Ab dem 4. Mai sind alternative Bewegungsangebote im Rahmen von Schulsport möglich. Brandenburg ist neben Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das die von der Kultusministerkonferenz (KMK) erwünschten alternativen Bewegungsangebote umsetzt.
Gesundheit der Kinder hat oberste Priorität
Bildungs- und Sportministerin Britta Ernst: „Die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen sowie der Lehrkräfte hat oberste Priorität. Dabei kann Sporttreiben im Freien sehr hilfreich sein – auch als alternatives Bewegungsangebot, aber selbstverständlich unter strikter Wahrung der derzeit notwendigen Abstands- und Hygieneregeln.“
Für die alternativen Bewegungsangebote sollen auch öffentliche und vereinseigene Sportanlagen genutzt werden. Und es ist strikt darauf zu achten ist, dass dies nur im schulischen Kontext und unter strikter Wahrung der Hygienestandards stattfinden kann. Um den Schülerinnen und Schülern motivierende Anreize zur Bewältigung von schulischen Anforderungen in der besonderen Situation der Unterrichtspräsenz zu geben, sollen gleichzeitig fachübergreifende Aspekte zu Inhalten anderer Unterrichtsfächer genutzt werden.
Alternative Bewegungsangebote an mindestens einem Tag in der Woche
- primär Ausdaueraktivitäten im Freien (Radfahren, Lauf- und andere kleine körperkontaktfreie Spiele) umfassen,
- Krafttraining als muskelstärkende Aktivitäten mit dem eigenen Körpergewicht (zum Beispiel im Aufwärmprogramm) einbeziehen,
- Sportaktivitäten sollten progressiv sein und mit kurzen Aktivitätsabschnitten beginnen und
- die psychische und physische Stressbewältigung unterstützen, die Abwehrkräfte stärken und das Energieniveau erhöhen.
Für die Organisation der alternativen Bewegungsangebote sind von den Schulen die folgenden Hinweise zu beachten:
- es sollen maximal 15 Schülerinnen und Schüler von einer Lehrkraft betreut werden,
- für die Umkleidesituation sind je Schülerin und Schüler mindestens 2 m² vorzusehen, die Sporthallen sind mit einzubeziehen,
- nach dem alternativen Bewegungsangebot sollen die Schülerinnen und Schüler sich waschen, sich mit eigenem Handtuch oder Papiertuch abtrocknen,
- die Schülerinnen und Schüler sollen sich diagonal versetzt oder nebeneinander mit Sicherheitsabstand bewegen
- Laufen an der frischen Luft stärkt das Immunsystem. Dabei soll eine mittlere Intensität erreicht werden. Maximale Ausdauerleistungen sind zu vermeiden,
- Schülerinnen und Schüler, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, nehmen nicht an alternativen Bewegungsangeboten teil,
- es erfolgt keine Notengebung,
- die Befähigung für das selbständige Üben in der Freizeit ist zu beachten,
- Hausaufgaben zur Förderung der Fitness werden regelmäßig erteilt.
Für die Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 und der Abiturstufe sind die Prüfungen im Fach Sport unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglich. Das Bildungsministerium hat diesbezüglich auf kontaktlos zu erbringende sportliche Leistungen im Rahmen von Komplexübungen und entsprechender taktischer Varianten bestanden. Für Individualsportarten ist die individuelle sportliche Prüfungsleistung unter den gegebenen Bedingungen realisierbar.
Für Schülerinnen und Schüler der Spezialschulen/Spezialklassen Sport soll die sportliche Begabungsforderung unter strikter Wahrung der geltenden Regelungen erfolgen.