Der Verwaltungsstab der Stadt Cottbus hat ergänzend zur aktuellen Eindämmungsverordnung – die u.a. das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend regelt – Ausnahmen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz definiert. Diese sind in der vom Land erlassenen Verordnung nur teilweise erfasst. Ausnahmen gelten mit Wirksamkeit der Verordnung ab Montag, 27.04.2020 für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Menschen mit Behinderung oder aus medizinischen Gründen, z.B. bei Asthma, COPD u. ä., für die das Tragen einer Maske unzumutbar ist , Gehörlose bzw. stark hörgeschädigte Menschen und deren Begleitpersonen, die auf das „Mundbild“ zu Zwecken der Kommunikation angewiesen sind.
Zahl der diagnostisch bestätigten Corona-Infektionen konstant
Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus bleibt aktuell unverändert – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem 12.04.2020 keine Zuwächse. Als genesen eingestuft sind aktuell 34 Personen. Insgesamt stehen derzeit 36 Personen unter häuslicher Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion stationär betreut (alle Angaben: Stand 26.04.2020, 10:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.