Nach der Einigung von Bund und Ländern zur schrittweisen Lockerung der einschränkenden Corona-Maßnahmen hat Brandenburg heute seinen Fahrplan für die nächsten zwei Wochen vorgestellt. Die neuen Regeln gelten ab dem 22.04.2020. Demnach können Geschäfte von bis zu 800 m² unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. Auch größere Geschäfte, die ihre Fläche durch Begrenzungen darauf reduzieren können, dürfen öffnen. Religiöser Zeremonien, Bestattungen und angemeldete Demonstrationen können mit bis zu maximal 20 Teilnehmenden unter Auflagen duchgeführt werden. Unter Auflagen geöffnet werden ebenso wieder Zoos, Tierparks, Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungshallen und Galerien. Schulen bleiben für die meisten Klassestufen vorerst weiter geschlossen. Prüfungen und auch der prüfungsvorbereitende Unterricht für Abschlussklassen wird unter Einhaltung von Auflagen durchgeführt. Der Kita-Notbetrieb soll für systemrelevante Berufe sowie für Alleinerziehende mit de Ein-Eltern-Regel ab dem 27.04. ausgeweitet werden. Weiterhin gelten die allgemeinen Kontakeinschränkungen.
Update: Der gesamte Verordnungstext ist nun auch auf der Seite der Landesregierung veröffentlicht -> hier entlang.
Ab dem 22. April 2020 dürfen unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
– Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² (bzw. Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 m² reduzieren)
– Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhändler (unabhängig von der Verkaufsfläche)
– öffentliche und universitäre Bibliotheken
– Galerien, Archive und Museen
– Tierparks, Zoos und Wildgehege
Friseure dürfen ab 4. Mai öffnen
Friseure dürfen unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln ab dem 4. Mai wieder öffnen. Andere körpernahe Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben weiterhin geschlossen.
Kitas, Schulen und Hochschulen
Kitas kehren nicht zurück zum Normalbetrieb. Die Notbetreuung wird aber ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Künftig reicht es aus, wenn ein Elternteil zu den Berufs- und Bedarfsgruppen der kritischen Infrastruktur zählt und das andere Elternteil keine Betreuung im häuslichen Umfeld übernehmen kann. Auch Alleinerziehende haben Anspruch auf Notbetreuung.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 10 gehen ab dem 27. April wieder zur Schule. Gleiches gilt für die berufsbildenden Schulen bzw. die Abschlussklassen der dualen Ausbildung. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden. Die Abiturprüfungen im Speziellen finden wie angekündigt ab 20. April statt. Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, bieten Schulen ab dem 4. Mai 2020 ein pädagogisches Präsenzangebot. Dies gilt für Grundschulen (Klassen 1 bis 6) und die Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10).
Hochschulen bleiben weiter geschlossen, Lehrveranstaltungen werden weiter überwiegend digital durchgeführt. Ausnahmen gelten jetzt aber zum Beispiel für Laborarbeiten und Prüfungen.
Zeremonien, Bestattungen und Demos bis maximal 20 Personen
Im privaten Bereich dürfen für Bestattungen und Hochzeiten bis zu 20 Teilnehmende zusammentreffen. Auch ein generelles Demonstrationsverbot besteht nicht mehr: Für Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Teilnehmenden kann die zuständige kommunale Versammlungsbehörde im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen zulassen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Verweilen auf Bänken und Wiesen // Selbsternte
Das Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt. Die Selbsternte auf Obst- und Gemüsefeldern ist unter Einhaltung der Abstandsregeln erlaubt.
Diese Regeln bleiben unverändert bestehen:
Das Kontaktverbot ist bis zum 3. Mai verlängert. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Versammlungen bleiben weiterhin untersagt. Das gilt auch für Abitur- und Geburtstagsfeiern. Gastronomische Angebote bleiben auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt. Spielplätze bleiben geschlossen. Übernachtungsangebote – egal ob Hotel oder Campingplatz – dürfen weiter nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Zusammenkünfte in Vereinen und das Training in Gruppen bleiben verboten.
Alltagsmasken empfohlen
Das Tragen von sogenannten nicht-medizinischen Alltagsmasken oder Community-Masken wird zur Reduzierung des Risikos von Infektionen empfohlen in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand nicht immer gewährleistet werden kann, vor allem im Einzelhandel und im ÖPNV.
Das Bildungsministerium teilte zu den Regelungen in Kitas und Schulen mit:
Zur Umsetzung des Beschlusses von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020 hat das Brandenburger Kabinett heute in Potsdam Änderungen der Brandenburger Eindämmungsverordnung beschlossen. In den allgemeinen Weisungen des Gesundheitsministeriums (MSGIV) sind für die Bereiche Kita und Schule schrittweise Öffnungen enthalten.
Bildungs- und Jugendministerin Britta Ernst: „Eine Lockerung der bisher zwingend notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie können nur äußerst verantwortungsvoll, mit zeitlichem Vorlauf und schrittweise erfolgen. Gleichzeitig wollen wir die Kita-Notfallbetreuung ausweiten und vor allem Schülerinnen und Schüler, die kurz vor einem Schulabschluss stehen, bestmöglich darauf vorbereiten.“
Kindertagesbetreuung – Kitas
Die Kitas bleiben weiter geschlossen. Die Notfallbetreuung wird ab 27. April ausgeweitet. Es bleibt beim Vorrang der häuslichen Betreuung. Grundvoraussetzung für eine Notfallbetreuung bleibt, dass die Sorgeberechtigten eine Betreuung nicht organisieren können.
Die sogenannte Ein-Eltern-Regelung, nach der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung des Kindes ausreicht, wenn ein Elternteil in einer definierten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in kritischen Infrastrukturen ausgeweitet. (Die konkreten Berufsgruppen sind in beiliegender Anlage benannt.) Der Notfall-Betreuungsanspruch besteht zudem – unabhängig von einer Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen – für Alleinerziehende, wenn eine häusliche oder private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Diejenigen, deren Kinder bereits in der Notfallbetreuung sind, müssen keinen neuen Antrag stellen.
Die Landrätinnen und Landräte sowie die Oberbürgermeister können die genannten
kritischen Infrastrukturbereiche sowie das Verfahren konkretisieren. Sie können weitere Fälle der Notfallbetreuung zulassen, wenn eine Betreuung durch die Sorgeberechtigten nicht möglich ist, ein Notfallbetreuungsplatz zur Verfügung und ein Interesse daran besteht, dass die Sorgeberechtigten ihrer Berufstätigkeit nachgehen können.
Die Gruppengröße soll für Kinder im Krippenalter und in der Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre) wie bisher bei höchstens 5 Kindern liegen. Die Gruppengröße für Kindergärten und Horte (über 3 bis 12 Jahre) können – abhängig von den regionalen Gegebenheiten – davon abweichen.
Der Hort wird – neben der Notfallbetreuung – für die Schulkinder angeboten, denen pädagogische Angebote an den Schulen gemacht werden.
Schule
Die Schulen werden schrittweise geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen. Dabei müssen die geltenden Abstandsregeln strikt eingehalten sowie Hygienekonzepte der Schulen vorgelegt werden.
Ab 27. April werden die Abschlussklassen, die in diesem Jahr den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder die Erweiterte Berufsbildungsreife machen, wieder unterrichtet. Das betrifft die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 an Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien sowie Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“ und „Sehen“.
Berufliche Schulen (Oberstufenzentren/OSZ) werden ab 27. April vorrangig Abschlussprüfungen durchführen, und zwar an der Fachschule Sozialwesen, Berufsfachschule Soziales, Berufsfachschule Landesrecht sowie Fachschule Technik und Wirtschaft. In der Fachoberschule (FOS) findet der Unterricht im 2. Jahrgang in den Prüfungsfächern sowie die anschließende Prüfung der Fachhochschulreife statt. In der Berufsschule wird das 3. Lehrjahr zwecks Prüfungsvorbereitung unterrichtet.
Ab 4. Mai werden Klassen, deren Schülerinnen und Schüler im nächsten Jahr einen Schulabschluss anstreben, wieder unterrichtet. Das betrifft:
- die Jahrgangsstufe 9 an Oberschulen, Gymnasien und Gesamtschulen,
- die Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und
- die Jahrgangsstufe 12 an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien (OSZ), da sich diese Schülerinnen und Schüler im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase für das Abitur befinden.
An den Grundschulen wird die Jahrgangsstufe 6 ab 4. Mai wieder unterrichtet, um die Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine weiterführende Schule vorzubereiten. Die Jahrgangsstufe 5 wird ab 11. Mai wieder unterrichtet.
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden – wie von der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) beschlossen – statt. Die Hauptprüfungstermine liegen in Brandenburg zwischen 20. April und 5. Mai.
Für Kinder, die durch Homeschooling nicht gut erreicht werden, können die Schulen ab 4.Mai ein pädagogisches Präsenz-Angebot an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Klassen 7 bis 10) anbieten, wenn die Rahmenbedingungen zu Abstandsregeln, Lerngruppen und Hygiene geklärt sind.
Das alles geht nur unter strengen Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen: Das Bildungsministerium wird einen Vorschlag unterbreiten, wie die Abstandsregeln durch Teilung der Lerngruppen in den jeweiligen Jahrgängen umgesetzt werden. Der Stundenplan wird angepasst. Eine ausschließliche Beschränkung auf die Kernfächer wird es nicht geben. Für die Pausengestaltung werden die Schulen Konzepte erarbeiten, um das Einhalten der Abstandsregeln sicherzustellen. Die Mischung von Lerngruppen soll vermieden, klassenübergreifende Arbeitsgemeinschaften sollen ausgesetzt werden. Jede Schule wird, soweit nicht schon erfolgt, einen Hygieneplan auf der Basis einer Handreichung in Abstimmung mit den Schulträgern erstellen bzw. die vorhandenen Hygienepläne den aktuellen Erfordernissen entsprechend anpassen. Diese Regelungen werden unter Berücksichtigung des noch zu fassenden Beschlusses der KMK, der zum 29. April erfolgen soll, festgelegt.
Die Schul-Cloud wird ab sofort auf weitere Schulen ausgeweitet: Zu den bislang 54 Schulen der zweijährigen Pilotierungsphase kommen 170 weitere interessierte Schulen (in öffentlicher und freier Trägerschaft) sowie die drei Studienseminare in Potsdam, Cottbus und Bernau. Nach den Osterferien werden weitere 115 Schulen folgen. Zum kommenden Schuljahr 2020/21 sollen zirka 170 weitere Schulen Zugang zur Schul-Cloud bekommen.
Die bestehende Notfallbetreuung wird angepasst. Die Wohnheime und Internate (Oberschulen/OSZ, Spezialschulen) nehmen ihren Betrieb entsprechend der schulischen Angebote wieder auf.
Stationäre Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe. Elternarbeit soll wieder stattfinden. Eine Lockerung des Besuchsverbots in den stationären Einrichtungen kann unter Wahrung der Hygienestandards erfolgen. Ebenso können (eingeschränkt) Heimfahrten erfolgen.