Das Land Brandenburg reagiert auf die Ankündigung von Polen, wonach auch Grenzpendler ab Freitag in zweiwöchige Quarantäne müssen, sobald sie in das Land Polen einreisen (zur Meldung). Das trifft vor allem viele polnische Staatstbürger, die in Brandenburg arbeiten und täglich pendeln. Die Brandenburg Landesregierung ruft polnische Pendler jetzt auf, in Brandenburg zu bleiben. Entsprechende Unterkünfte und Hilfen sollen demnach so schnell wie möglich gefunden und auf den Weg gebracht werden.
Aus dem Ministerium der Finanzen und für Europa heißt es dazu:
Finanz- und Europaministerin Katrin Lange hat an die im Land Brandenburg tätigen Berufspendler aus der Republik Polen appelliert, im Land zu bleiben und ihre berufliche Tätigkeit für ihre jeweiligen Arbeitgeber fortzusetzen. Der Hintergrund des Appells ist eine neue Verordnung des polnischen Gesundheitsministeriums, wonach ab dem 27. März die bisherigen Ausnahmeregelungen für Grenzpendler von der bereits üblichen 14-tägigen Quarantänepflicht bei der Einreise nach Polen aufgehoben werden.
Lange: „Bleiben Sie hier!“
Lange appellierte heute an alle im Land Brandenburg tätigen polnischen Pendler: „Bleiben Sie hier! Das Land Brandenburg wird Sie bei der Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit hier bei uns unterstützen. Dafür werden wir auch Geld in die Hand nehmen. Dazu werden jetzt sehr kurzfristig Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Berufspendler abgestimmt werden. Hier sind verschiedene Optionen in der Prüfung. Bleiben Sie bei uns!“, sagte Lange heute in Potsdam. Ähnliche Regelungen bestünden bereits in Sachsen für dort tätige Arbeitnehmer aus der Tschechischen Republik. Diese könnten ein Vorbild sein, sagte Lange. Aber auch andere Regelungen seien denkbar.
Konkrete Regelungen werden kurzfristig erstellt
Die Ministerin rief Landkreise, Gemeinden und Arbeitgeber dazu auf, den betreffenden polnischen Arbeitnehmern umfassende und schnellstmögliche Hilfe bei der Organisation ihres Aufenthalts in Brandenburg zu leisten. Finanz- und Wirtschaftsministerium werden in Abstimmung mit dem Corona- Krisenstab und den Wirtschaftsverbänden kurzfristig Regelungen zur Umsetzung der geplanten Unterstützung erarbeiten; die Abstimmung laufe bereits. „Jetzt aber kommt es darauf an, dass die polnischen Arbeitnehmer hierbleiben! Sie kommen sonst ab Freitag nicht mehr zur Arbeit, wenn sich an den neuen polnischen Regelungen nichts mehr ändert“, sagte Lange. „Diese Situation bereitet mir große Sorge“, fügte die Ministerin hinzu.
Europaministerin befürchtet „schwerwiegende Auswirkungen“
Es ist unklar, wie viele polnische Berufspendler in Brandenburg von den neuen Regelungen des polnischen Gesundheitsministeriums betroffen sein können. Die Anzahl könnte aber fünfstellig sein. Polnische Arbeitnehmer spielen eine wichtige Rolle im Gesundheitswesen, in der (häuslichen) Pflege sowie in zahlreichen weiteren Dienstleistungsbereichen. Hinzu kommen Tätigkeiten in Handwerk, Produktion und Logistik. „Sollten diese Arbeitnehmer aus Polen ab Freitag ausfallen, weil sie nicht mehr einreisen können, sind für das Land Brandenburg schwerwiegende Auswirkungen auch in sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur wie etwa dem Gesundheitswesen zu befürchten“, sagte Lange zur Begründung der Schutzmaßnahmen.
Die Landesregierung befinde sich in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und der polnischen Seite, um eine Lösung für das Problem zu finden. Die Ministerin verwies auf derzeit laufende Gespräche zwischen der deutschen und der tschechischen Seite, um in einem vergleichbaren Fall insbesondere für das Gesundheitswesen doch noch zu praktikablen Lösungen zu kommen. Vielleicht könne dies einen Beitrag dazu leisten, auch mit Polen zu einer Veränderung der nun bevorstehenden Regelungen zu kommen, meinte die Ministerin. „Ich hoffe darauf, dass sich da noch etwas bewegt“, so Lange.
Hintergrund:
Mit Inkrafttreten der Verordnung des polnischen Gesundheitsministers vom 24. März 2020 werden weitere Einschränkungen beim Grenzübertritt wirksam. Sie betreffen Personen, die in Polen oder im Nachbarland wohnen und täglich dort arbeiten und bisher regelmäßig die Grenze passiert haben. Bisher konnten diese Personen auf dem Weg zur und von der Arbeit die Grenze passieren und waren nicht von der 14-tägigen Quarantäne betroffen. Grundlage dafür waren Dokumente, die eine Beschäftigung auf der anderen Seite der Grenze bescheinigten. Beginnend ab 27. März 2020 (Freitag, 0:00 Uhr) werden von der 14-tägigen verpflichtenden Quarantäne auch jene Berufspendler erfasst. Die Beschränkungen gelten für die gesamte Staatsgrenze der Republik Polen.
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Red. / Presseinfo