Nach fast einem halben Jahr im gerichtlich erzwungenen Tagebaustopp und den damit verbundenen monatelangen Stillstandsphasen wird der Tagebau Jänschwalde nun wieder im normalen Betrieb weiterarbeiten. Am heutigen Montag, 24. Februar 2020, hat das Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe (LBGR) dem Bergbaubetreiber Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) die Zulassung zum Hauptbetriebsplan 2020 bis 2023 für den Tagebau Jänschwalde erteilt. Für etwa die Hälfte der dortigen Tagebau-Stammbelegschaft, die zwischenzeitlich an anderen Betriebsstandorten der LEAG eingesetzt wurde, bedeutet das die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz im Tagebau Jänschwalde. Entsprechend positiv war die Stimmung, als sie über den Weiterbetrieb ihres Tagebaus informiert wurden. Im Tagebau Jänschwalde arbeiten im Regelbetrieb mehr als 600 Mitarbeiter.
Die LEAG teilte dazu weiter mit:
„Wir sind erleichtert, dass sowohl unsere Mitarbeiter als auch die zahlreichen Mitarbeiter von Service- und Partnerunternehmen ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Tagebau Jänschwalde jetzt wieder in gewohnt zuverlässiger Weise aufnehmen können“, sagte Uwe Grosser, Bergbauvorstand der LEAG. „Unseren Jänschwalder Kollegen danke ich ausdrücklich für die Geduld und die Flexibilität, mit denen sie die Stillstandsphasen des Tagebaus Jänschwalde und die damit verbundenen persönlichen Erschwernisse bewältigt haben. Der gesamten Belegschaft gilt mein Respekt für den verlässlichen Zusammenhalt, den Bergleute und Kraftwerker in dieser schwierigen Phase bewiesen haben. Ebenso sind wir alle dankbar für den Rückhalt, den wir in vielfältiger Weise erhalten haben.“
Der Hauptbetriebsplanzulassung ist eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung für 14 FFH-Gebiete und ein Vogelschutzgebiet vorangegangen. Die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2019 ohne gleichzeitig vorliegende FFH-Verträglichkeitsprüfung war im vergangenen Jahr gerichtlicher Streitpunkt gewesen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte mit Unterstützung der Grünen Liga die Zulassung beim Verwaltungsgericht Cottbus angefochten. Entsprechend der gerichtlichen Entscheidungen kam es zu einem vorläufigen Tagebaustopp, der ab dem 1. September 2019 wirksam wurde.
Die nun vorliegende Zulassung des LBGR für den Hauptbetriebsplan mit der FFH-Verträglichkeitsprüfung, zu der das erforderliche Einvernehmen der zuständigen Fachbehörde, des Landesamtes für Umwelt, vorliegt, schafft die genehmigungsrechtliche Grundlage dafür, den Tagebau Jänschwalde bis 2023 in seine geplante Endstellung zu fahren.
Den Umweltverbänden lag der Bescheid bis zum 26.02.2020 nicht vor, da das Bergamt ihn – anders als andere Entscheidungen zum Tagebau Jänschwalde – nicht auf seiner Internetseite veröffentlichte. Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA werden in den nächsten Tagen intensiv prüfen, ob sie die Zulassung als rechtskonform ansehen. Die mehrfache Verzögerung des Genehmigungsverfahrens zeigt aber, dass die Behörden offenbar Schwierigkeiten hatten, eine Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht festzustellen.
pm/red