Bundesweiter Wettbewerb soll beim Aufhören helfen
Gut fünf Wochen nach Inkrafttreten des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Brandenburg hat Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler ein positives Fazit gezogen. “Der wirksame Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit”, sagte die Ministerin am Mittwoch in Potsdam. Ziegler zeigte sich überzeugt davon, dass sich Negativszenarien über massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen in der Gastronomie auf Dauer nicht bewahrheiten werden. “Etliche Rückmeldungen an unserer Hotline zeigen, dass vielerorts weitaus pragmatischer mit dem verbesserten Nichtrauchendenschutz umgegangen wird, als manche Äußerungen dies im Vorfeld vermuten ließen”, unterstrich die Ministerin.
Die Mehrzahl der Fragen an der vom Ministerium eingerichteten Hotline habe sich in den vergangenen fünf Wochen darum gedreht, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, ab wann Verstöße geahndet werden oder wie hoch eventuelle Geldbußen sind. Rat und Hilfe bei Fragestellungen finden Interessierte auch weiterhin unter der Telefonnummer 0331-866 5555. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Regelungen des Nichtrauchendenschutzgesetzes gibt es außerdem auch weiterhin auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.masgf.brandenburg.de).
Über das Anliegen des Gesetzes informiert auch ein soeben erschienenes Faltblatt des Gesundheitsministeriums. Der Flyer “Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz” kann entweder über die Publikationsliste im Internet unter www.masgf.brandenburg.de oder über die Pressestelle des Ministeriums unter der Telefonnummer 0331 866-5044 bestellt werden.
Ministerin Ziegler warb ferner für die Kampagne “Rauchfrei 2008” des Deutschen Krebsforschungszentrums, die sich an Rauchende wie mithelfende Nichtrauchende richtet. Die am Mittwoch gestartete Aktion soll bundesweit die Einführung des Nichtraucherschutzes begleiten. Ziel ist, möglichst viele Raucherinnen und Raucher zu motivieren, mindestens einen Monat – vom 1. bis 29. Mai 2008 – rauchfrei zu leben und somit den endgültigen Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu erreichen. Dabei sind 10.000 Euro zu gewinnen. Nähere Informationen dazu und zu den Tabakentwöhnungsangeboten der Kampagne gibt es unter www.rauchfrei2008.de
* FAQ zum Thema Nichtrauchendenschutz
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – Begründung
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Bild © wikipedia.org
Bundesweiter Wettbewerb soll beim Aufhören helfen
Gut fünf Wochen nach Inkrafttreten des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Brandenburg hat Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler ein positives Fazit gezogen. “Der wirksame Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit”, sagte die Ministerin am Mittwoch in Potsdam. Ziegler zeigte sich überzeugt davon, dass sich Negativszenarien über massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen in der Gastronomie auf Dauer nicht bewahrheiten werden. “Etliche Rückmeldungen an unserer Hotline zeigen, dass vielerorts weitaus pragmatischer mit dem verbesserten Nichtrauchendenschutz umgegangen wird, als manche Äußerungen dies im Vorfeld vermuten ließen”, unterstrich die Ministerin.
Die Mehrzahl der Fragen an der vom Ministerium eingerichteten Hotline habe sich in den vergangenen fünf Wochen darum gedreht, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, ab wann Verstöße geahndet werden oder wie hoch eventuelle Geldbußen sind. Rat und Hilfe bei Fragestellungen finden Interessierte auch weiterhin unter der Telefonnummer 0331-866 5555. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Regelungen des Nichtrauchendenschutzgesetzes gibt es außerdem auch weiterhin auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.masgf.brandenburg.de).
Über das Anliegen des Gesetzes informiert auch ein soeben erschienenes Faltblatt des Gesundheitsministeriums. Der Flyer “Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz” kann entweder über die Publikationsliste im Internet unter www.masgf.brandenburg.de oder über die Pressestelle des Ministeriums unter der Telefonnummer 0331 866-5044 bestellt werden.
Ministerin Ziegler warb ferner für die Kampagne “Rauchfrei 2008” des Deutschen Krebsforschungszentrums, die sich an Rauchende wie mithelfende Nichtrauchende richtet. Die am Mittwoch gestartete Aktion soll bundesweit die Einführung des Nichtraucherschutzes begleiten. Ziel ist, möglichst viele Raucherinnen und Raucher zu motivieren, mindestens einen Monat – vom 1. bis 29. Mai 2008 – rauchfrei zu leben und somit den endgültigen Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu erreichen. Dabei sind 10.000 Euro zu gewinnen. Nähere Informationen dazu und zu den Tabakentwöhnungsangeboten der Kampagne gibt es unter www.rauchfrei2008.de
* FAQ zum Thema Nichtrauchendenschutz
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – Begründung
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Bild © wikipedia.org
Bundesweiter Wettbewerb soll beim Aufhören helfen
Gut fünf Wochen nach Inkrafttreten des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Brandenburg hat Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler ein positives Fazit gezogen. “Der wirksame Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit”, sagte die Ministerin am Mittwoch in Potsdam. Ziegler zeigte sich überzeugt davon, dass sich Negativszenarien über massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen in der Gastronomie auf Dauer nicht bewahrheiten werden. “Etliche Rückmeldungen an unserer Hotline zeigen, dass vielerorts weitaus pragmatischer mit dem verbesserten Nichtrauchendenschutz umgegangen wird, als manche Äußerungen dies im Vorfeld vermuten ließen”, unterstrich die Ministerin.
Die Mehrzahl der Fragen an der vom Ministerium eingerichteten Hotline habe sich in den vergangenen fünf Wochen darum gedreht, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, ab wann Verstöße geahndet werden oder wie hoch eventuelle Geldbußen sind. Rat und Hilfe bei Fragestellungen finden Interessierte auch weiterhin unter der Telefonnummer 0331-866 5555. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Regelungen des Nichtrauchendenschutzgesetzes gibt es außerdem auch weiterhin auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.masgf.brandenburg.de).
Über das Anliegen des Gesetzes informiert auch ein soeben erschienenes Faltblatt des Gesundheitsministeriums. Der Flyer “Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz” kann entweder über die Publikationsliste im Internet unter www.masgf.brandenburg.de oder über die Pressestelle des Ministeriums unter der Telefonnummer 0331 866-5044 bestellt werden.
Ministerin Ziegler warb ferner für die Kampagne “Rauchfrei 2008” des Deutschen Krebsforschungszentrums, die sich an Rauchende wie mithelfende Nichtrauchende richtet. Die am Mittwoch gestartete Aktion soll bundesweit die Einführung des Nichtraucherschutzes begleiten. Ziel ist, möglichst viele Raucherinnen und Raucher zu motivieren, mindestens einen Monat – vom 1. bis 29. Mai 2008 – rauchfrei zu leben und somit den endgültigen Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu erreichen. Dabei sind 10.000 Euro zu gewinnen. Nähere Informationen dazu und zu den Tabakentwöhnungsangeboten der Kampagne gibt es unter www.rauchfrei2008.de
* FAQ zum Thema Nichtrauchendenschutz
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – Begründung
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
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Bundesweiter Wettbewerb soll beim Aufhören helfen
Gut fünf Wochen nach Inkrafttreten des Nichtrauchendenschutzgesetzes in Brandenburg hat Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler ein positives Fazit gezogen. “Der wirksame Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens wird immer mehr zur Selbstverständlichkeit”, sagte die Ministerin am Mittwoch in Potsdam. Ziegler zeigte sich überzeugt davon, dass sich Negativszenarien über massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen in der Gastronomie auf Dauer nicht bewahrheiten werden. “Etliche Rückmeldungen an unserer Hotline zeigen, dass vielerorts weitaus pragmatischer mit dem verbesserten Nichtrauchendenschutz umgegangen wird, als manche Äußerungen dies im Vorfeld vermuten ließen”, unterstrich die Ministerin.
Die Mehrzahl der Fragen an der vom Ministerium eingerichteten Hotline habe sich in den vergangenen fünf Wochen darum gedreht, wer die Einhaltung des Gesetzes kontrolliert, ab wann Verstöße geahndet werden oder wie hoch eventuelle Geldbußen sind. Rat und Hilfe bei Fragestellungen finden Interessierte auch weiterhin unter der Telefonnummer 0331-866 5555. Umfangreiche Informationen zu den einzelnen Regelungen des Nichtrauchendenschutzgesetzes gibt es außerdem auch weiterhin auf der Homepage des Gesundheitsministeriums (www.masgf.brandenburg.de).
Über das Anliegen des Gesetzes informiert auch ein soeben erschienenes Faltblatt des Gesundheitsministeriums. Der Flyer “Das brandenburgische Nichtrauchendenschutzgesetz” kann entweder über die Publikationsliste im Internet unter www.masgf.brandenburg.de oder über die Pressestelle des Ministeriums unter der Telefonnummer 0331 866-5044 bestellt werden.
Ministerin Ziegler warb ferner für die Kampagne “Rauchfrei 2008” des Deutschen Krebsforschungszentrums, die sich an Rauchende wie mithelfende Nichtrauchende richtet. Die am Mittwoch gestartete Aktion soll bundesweit die Einführung des Nichtraucherschutzes begleiten. Ziel ist, möglichst viele Raucherinnen und Raucher zu motivieren, mindestens einen Monat – vom 1. bis 29. Mai 2008 – rauchfrei zu leben und somit den endgültigen Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu erreichen. Dabei sind 10.000 Euro zu gewinnen. Nähere Informationen dazu und zu den Tabakentwöhnungsangeboten der Kampagne gibt es unter www.rauchfrei2008.de
* FAQ zum Thema Nichtrauchendenschutz
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
* Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit – Begründung
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Bild © wikipedia.org