Der Verkauf von Feuerwerksraketen, Feuerwerksbatterien, Chinaböllern und weiterer Pyrotechnik der Kategorie 2 an Privatpersonen ist in diesem Jahr von Samstag, dem 28.12.2019, bis Dienstag, dem 31.12.2019, statthaft. Jegliche Pyrotechnik darf weder in der Nähe von Gebäuden und Anlagen, in denen gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe lagern, noch in der Nähe von Tankstellen abgebrannt werden. Das Zünden von Böllern (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2) in der Nähe von medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie in der Nähe des Tierparkes und des Tierheims ist untersagt.
Aus Sicherheitsgründen wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, Feuerwerkskörper nur entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und ausschließlich in der zulässigen Zeit vom 31. Dezember bis 1. Januar zu verwenden. Zu beachten ist, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet.
Die in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Artikel werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit einer Kennzeichnung, z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001, CE 0589, 0589-F2-0001, versehen. Der Import nicht zugelassener Feuerwerkskörper und auch anderer Pyrotechnik aus EU-Staaten (ohne CE-Kennzeichnung) ist verboten. Pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung sollten aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.
Weitere Hinweise:
Wer Feuerwerkskörper kauft, muss auch für die sichere Lagerung sorgen. Niemals den gesamten Vorrat an Feuerwerkskörpern in einem Behälter aufbewahren und auf keinen Fall Anzündmittel und Feuerwerkskörper zusammen lagern. Besonders vor Kindern muss das Feuerwerk sicher sein.
• Rechtzeitig sämtliche Fenster, Dachluken, Balkontüren und Garagentore schließen.
• Brennbare Gegenstände vom Balkon oder vom Haus entfernen.
• Nur geprüfte Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwenden.
• Vor dem Abbrennen des Feuerwerks die Gebrauchsanweisung lesen und beachten.
• Feuerwerk nicht in der Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern und Gebäuden zünden, die mit Reet gedeckt sind.
• Für den Notfall Löschmittel bereithalten (Eimer mit Wasser, besser Feuerlöscher).
• Feuerwerk (mit Ausnahme von Tischfeuerwerk) nur im Freien zünden, niemals innerhalb geschlossener Räume.
• Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration in der Regel brennbar ist.
• Feuerwerkskörper nicht in der Hand behalten, sondern auf den Boden legen und dann zünden.
• Raketen senkrecht in Getränkekästen mit leeren Glasflaschen oder Ähnlichem stellen und so ausrichten, dass sie nicht auf benachbarte Gebäude, Menschen oder Tiere zielen.
• Niemals versuchen, „Fehlzünder“ ein zweites Mal anzuzünden.
• Niemals eigene Böller basteln, Feuerwerkskörper manipulieren oder illegale Böller verwenden.
• Schützen Sie sich insbesondere auf öffentlichen Plätzen gegen schädliche Lärmeinwirkungen (Knalltraumata) durch Ohrstöpsel.