Nachdem die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereits im September 2018 eine sehr weite Distanz bis nach Belgien zurückgelegt hat, ist sie nun auch in Polen sprunghaft fast 250 km näher an die Grenze zu Deutschland gerückt. Am 14.11.2019 wurde bei einem Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus das ASP-Virus nachgewiesen. Vom Fundort dieses, bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Wildschweins, waren es zu diesem Zeitpunkt knapp 80 km bis zur deutschen Grenze. Die polnischen Behörden handelten den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, richteten Restriktionsgebiete ein und suchten verstärkt nach Fallwild. Bis Ende November wurden 33 an ASP verendete Wildschweine in bis zu 40 km Nähe zur deutschen Grenze gefunden. Jüngste Meldungen sprechen von weiteren Fällen in den Woiwodschaften Głogów und Wielkopolski.
Der Landkreis Spree-Neiße bereitet sich intensiv auf den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland vor, um im Ernstfall schnell und präzise handeln zu können. Aktuell, mit Stand vom 6. Dezember 2019, ist Deutschland frei von ASP! Darum ist es zunächst wichtig, dass jeder Bürger besonders achtsam ist! Das heißt, es sollte kein (Wild-) Schweinefleisch oder Schinken und Rohwurst (z.B. Salami) aus Polen nach Deutschland mitgebracht werden. Todfunde von Wildschweinen müssen umgehend dem Veterinäramt unter 03562 / 986 18301 oder außerhalb der Dienstzeiten der Leitstelle Lausitz unter 0355 / 632330 gemeldet werden. Sollte die ASP nach Deutschland kommen, ist ein schnelles Handeln zu Beginn der Seuche der wichtigste Schritt, diese erfolgreich einzudämmen und am unkontrollierten Ausbreiten zu hindern.
Deshalb bitten der Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus alle Schweinehalter im Landkreis Spree-Neiße und im Stadtgebiet von Cottbus sich umgehend zur Aktualisierung ihrer Bestandsdaten beim Veterinäramt unter der genannten Telefonnummer zu melden.
Wachsamkeit und Vorbeugungsmaßnahmen sind geboten. Die wichtigsten Maßnahmen für Schweinehaltungen sind:
- Intakte Umzäunung. Hausschweine dürfen keinen Kontakt zu Wildschweinen haben. Eingänge und Tore müssen verschlossen sein. Das gilt in verschärfter Weise für Freiland- und Auslaufhaltungen!
- Kein Zutritt für fremde Personen.
- Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen von Ställen, Gerätschaften, Transportfahrzeugen sowie der im Stall getragenen Kleidung.
- Effektive Schadnagerbekämpfung
- Keine Verfütterung von tierischen Küchenabfällen.
- Zukauf von Schweinen nur aus Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus.
Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten zusätzlich mögliche Übertragungswege durch Kleidung, Schuhe, Gerätschaften, Abfälle oder Trophäen insbesondere bei Jagdreisen in andere Reviere oder im Ausland vermeiden, Jagdgegenstände sorgfältig reinigen und desinfizieren, nicht mit Jagdbekleidung oder Jagdausrüstung in den Stall gehen und den Stall nach der Jagd erst nach gründlicher Reinigung und Desinfektion betreten.