In Senftenberg wurde vor ein paar Tagen ein Bauarbeiter auf einer Baustelle in der Knappenstraße mit einem Stein angegriffen, davor ist ein und der selbe Mann bereits wegen Diebstahldelikten polizeilich aufgefallen. Der Landkreis OSL bestätigt nun, dass es sich dabei um den selben Täter handelt. Ein 25-jähriger Mann aus dem Tschad, der bereits mehrere Strafanzeigen und -verfahren anhängig hat. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, ein Widerspruch ebenfalls, das Ausweisungsverfahren gegen ihn läuft.
Seit November 2018 ist er in der Sedlitzer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber untergebracht. Sein Asylantrag wurde mit Bescheid des BAMF abgelehnt und er wurde zur Rückkehr in den Tschad aufgefordert. Hiergegen reichte er beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage ein, welche jedoch abgewiesen wurde. Die Entscheidung über die Ausweisung ist somit rechtskräftig und vollziehbar. Im Gegensatz zu einem Syrer, der vor Kurzem aus dem Landkreis OSL nach Syrien ausgereist ist, ist er ein abgelehnter und vollziehbar ausreisepflichtiger Asylbewerber, was auch verwaltungsgerichtlich bestätigt ist. Ein Abschiebestopp hinsichtlich dem Tschad besteht im Gegensatz zu Syrien auch nicht. Das Ausweisungsverfahren läuft von Amts wegen.