Kostenfreie Informationsveranstaltungen des Pflegestützpunktes Elbe-Elster in Finsterwalde, Herzberg und Bad Liebenwerda im Mai und Juni
Jeder Mensch kann durch Unfall oder Krankheit plötzlich und unerwartet in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Was passiert dann mit ihm? Wer darf sich um ihn kümmern? Es gibt kein „automatisches“ Vertretungsrecht für Ehegatten oder Kinder! Um die Angelegenheiten eines Menschen rechtlich verbindlich entscheiden zu können, bedarf es einer Bevollmächtigung. Durch die Vollmacht kann jeder bestimmen, wer ihn in welchen Bereichen vertreten darf. Durch eine Patientenverfügung legt man für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann, fest, welche ärztlichen Maßnahmen im Krankheitsfall gewünscht oder abgelehnt werden.
Die Betreuungsbehörde des Landkreises Elbe-Elster informiert über Möglichkeiten der Vorsorge. Sie stellt entsprechende Vordrucke zur Verfügung, berät und unterstützt beim Ausfüllen. Auf Wunsch wird die Vollmacht beglaubigt (Gebühr 10,00 Euro). Die Beglaubigung ist der notariellen Beglaubigung gesetzlich gleichgestellt. Die Betreuungsbehörde befindet sich im Sozialamt des Landkreises in der Grochwitzer Str. 20 in Herzberg.
Zum Thema Vorsorge und zum Beratungsangebot des Pflegestützpunktes finden im Mai/Juni kostenfreie Informationsveranstaltungen in Finsterwalde, Herzberg und Bad Liebenwerda statt. Dazu laden die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde und des Pflegestützpunktes herzlich ein und beantworten alle auftretenden Fragen.