Das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft des Landkreises Elbe-Elster teilt mit, dass am 24. April 2019 bei zwei im Raum Lebusa erlegten Wildschweinen im Rahmen der vorgeschriebenen amtlichen Untersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von Trichinellen festgestellt wurde. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin wurde dieser hochgradige Trichinellen-Befall inzwischen bestätigt.
Die Amtstierärztin Ilona Schrumpf nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jäger noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie z.B. Sumpfbiber und Dachse, hinzuweisen. Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen.
Die Wildtierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht, noch be- oder verarbeitet werden.
Die Trichinenuntersuchung findet im Landkreis Elbe-Elster jeweils Montag, Mittwoch und Freitag in speziell dafür ausgestatteten und akkreditierten Laboren im Veterinäramt in Herzberg, in der Tierarztpraxis Schönfelder in Finsterwalde und in der Tierärztlichen Gemeinschaftspraxis Kreher/ Stamnitz in Bad Liebenwerda statt. Proben können zu den üblichen Geschäftszeiten abgegeben werden.
Darüber hinaus können amtliche Untersuchungen auf Trichinen auch bei der für den Erlege- oder Wohnort zuständigen Behörde angemeldet werden, oder es findet die Trichinenuntersuchung in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb (z.B. bei der Abgabe an den Wildgroßhandel) statt.
Trichinellen, früher Trichinen genannt, sind Fadenwürmer, die im Fleisch von Haus- und Wildtieren wie Hausschwein, Wildschwein, Fuchs und Marderhund vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken.
Auf Grund der Gefährlichkeit des Parasiten für die menschliche Gesundheit ist die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten und stellt eine Straftat dar. Jede Untersuchungsstelle vermerkt deshalb auf dem für jedes erlegte Wild vom Jäger auszustellenden Wildursprungschein den Zeitpunkt, ab dem über das Wildbret frei verfügt werden darf.
Im Jahr 2018 wurden im Landkreis Elbe-Elster 6.421 Tiere, davon 3.142 Wildschweine, auf Trichinen untersucht.
Zur Unterbrechung der Infektionswege sind alle Jäger aufgefordert, Kadaver und Reste von Aufbrüchen fachgerecht zu entsorgen.
pm/red