Zum Teil stammen als Bio gekennzeichnete Eier aus Ställen mit 30.000 Hennen, obwohl maximal 3.000 Tiere erlaubt sind. Grund dafür ist eine kritikwürdige Auslegung der EU-Bio-Verordnung. Die VZB fordert, die Stallgröße in Bio-Betrieben stärker zu begrenzen. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in das Bio-Siegel erhalten bleiben.
Fast zwei Drittel (62 Prozent) der Brandenburgerinnen und Brandenburger kaufen Bio-Eier. Das ergab eine aktuelle Repräsentativbefragung im Auftrag der VZB (www.vzb.de/wahl-2019/
Zwar sieht die EU-Bio-Verordnung bei der Haltung von Bio-Legehennen eine Anzahl von maximal 3.000 Tieren pro Stall vor. Die Brandenburger Praxis jedoch interpretiert „Stall“ oft großzügig als „Stallabteil“. Mit der Folge, dass einige Bio-Betriebe 30.000 Tiere und mehr in einem Gebäude halten, nur getrennt durch dünne Holzwände. 83 Prozent der Bio-Eier-Käufer in Brandenburg halten diese Praxis für nicht akzeptabel. Dabei wären 86 Prozent der Bio-Eier-Käufer dazu bereit, zum Beispiel 10 Cent mehr für ein Bio-Ei aus einem kleineren Stall zu bezahlen.
„Wir fordern von der Brandenburger Landespolitik, dass sie sich für die strengere Auslegung der Verordnung oder eine Begrenzung der Stallgröße für Bio-Eier einsetzt“, sagt Dr. Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB. Ansonsten droht ein Vertrauensverlust in Siegel sowie die landwirtschaftliche Produktion „Made in Brandenburg“.
Verbraucher, die an den Haltungsbedingungen der Legehennen interessiert sind, haben derzeit kaum Möglichkeiten, sich darüber konkret zu informieren. Wer Wert auf kleinere Stalleinheiten legt, dem bleibt derzeit nur der Kauf von Eiern der Bio-Anbauverbände. Denn es gibt entscheidende Unterschiede zwischen den Anforderungen der EU-Bio-Verordnung und den selbst gewählten der Bio-Anbauverbände wie Demeter und Bioland. Die bei Demeter zusammengeschlossenen Bio-Betriebe dürfen beispielsweise nur 3.000 Hühner pro Stallgebäude und bei Bioland nur zwei Mal 3.000 Hühner in nicht aneinandergrenzenden Abteilen halten.
Die Forderung nach einer strengeren Auslegung bzw. Begrenzung der Stallgröße bei Bio-Eiern ist eine von zwölf landespolitischen Forderungen der Verbraucherzentrale Brandenburg im Kontext der 2019 anstehenden Europa- und Kommunal- sowie Landtagswahl in Brandenburg, nachzulesen im Internet unter:
www.vzb.de/wahl-2019/
pm/red