Am Ende des Schuljahres 2017/18 haben im Land Brandenburg insgesamt 1.628 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne KMK-anerkannten Abschluss (Hauptschulabschluss) verlassen. Das sind sieben Prozent aller 23.227 Absolventen oder Abgänger dieses Jahrgangs an Schulen der allgemein bildenden Bildungsgänge. Im Vergleich zum Schuljahr 2016/17 ist das ein leichter Anstieg von 0,1 Prozentpunkten.
Aufgeschlüsselt nach Schulformen besuchten von den 1.628 Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss 743 eine allgemeinbildende Schule und 885 eine Förderschule. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und damit ohne Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) folgte seit über zehn Jahren einem sinkenden Trend, seit 2014/15 liegt die Quote um die sieben Prozent.
Trotz der Einführung von verschiedenen Maßnahmen seitens des Bildungsressorts ist der seit dem Jahr 2015 verstärkte Zuzug von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund eine Ursache für die nahezu konstante Quote von sieben Prozent. Diese Schülerinnen und Schüler konnten zum Teil aufgrund ihrer Vorbildung und Sprachkenntnisse noch keinen KMK-anerkannten Schulabschluss erreichen. Viele von ihnen nutzen über den zweijährigen Bildungsgang der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (BFS-G-Plus) oder über Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (ZBW) die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachzuholen.
Bildungsministerin Britta Ernst: „Das Bildungsressort unternimmt große Anstrengungen, die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und damit ohne Berufsbildungsreife zu senken. Jugendliche ohne Abschluss haben geringere Chancen auf einen Ausbildungsplatz und größere Probleme auf dem Arbeitsmarkt. Ein Paket von Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung und zum Erreichen eines Schulabschlusses soll sie in ihrem individuellen Lernprozess unterstützen und ihnen beim Übergang in eine berufliche Ausbildung helfen.“
Die Maßnahmen:
- Neu ist geplant, abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Flexiblen Schulausgangsphase (längerer Verbleib in der Jahrgangsstufe 9 durch „Streckung“ auf i.d.R. zwei Schuljahre) so zu unterstützen, dass sie den ersten KMK anerkannten Schulabschluss (Hauptschulabschluss/
Berufsbildungsreife) erreichen können. In dieser Phase erhalten die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik mehr Unterricht – darunter auch Förderunterricht – als die Kontingentstundentafel vorsieht, so dass sie ihre Defizite durch Übungs- und Wiederholungsphasen minimieren können. Neben höherer Stundenanzahl in diesen beiden Fächern soll zur Erhöhung des Praxisanteils das Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik (W-A-T) gestärkt werden. Dies wird zum nächsten Schuljahr auf den Weg gebracht und soll zum Schuljahr 2020/21 an 20 Modellschulen praktiziert werden. - Das Förderprogramm des Europäischen Sozialfonds (ESF) „Initiative Sekundarstufe I (INISEK I)“ hat das Ziel, die schulischen Ergebnisse zu verbessern. Dabei werden zum Beispiel Schulprojekte zur Herausbildung und Stärkung sozialer Schlüsselkompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern gefördert. Durch die Teilnahme an den Projekten sollen bei den Schülerinnen und Schülern unter anderem Leistungsbereitschaft, Teamfähigkeit sowie Selbstorganisation und Selbstständigkeit stärker ausgeprägt werden.
- Das Praxislernen wird gegenwärtig an 107 Schulen (Oberschulen, Gesamtschulen, Schulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“) umgesetzt. Durch das Praxislernen, das außerhalb des Lernortes Schule in Betrieben und Einrichtungen stattfindet, sollen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse der Jahrgangsstufen 7-10 die Möglichkeit erhalten, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Arbeit zu erweitern und zu vertiefen.
- Im Rahmen des ESF-Programms „Projekte Schule/Jugendhilfe 2020“ werden in der EU-Förderperiode 2014-2020 an 28 Oberschulen (und Gesamtschulen) Lerngruppen Schule/Jugendhilfe für verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler mit schulverweigerndem Verhalten gefördert mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 erfolgreich in den Regelschulbetrieb zu integrieren bzw. der Jahrgangsstufe 9 einen Schulabschluss/die Berufsbildungsreife zu ermöglichen. Die Projekte Schule/Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 bieten zudem einen reduzierten Unterricht an, der sich auf die Fächer und Lernbereiche konzentriert, die zur Erlangung eines KMK-anerkannten Hauptschulabschlusses/der Berufsbildungsreife erforderlich sind. Auch bei diesen Projekten steht das praktische Arbeiten in Werkstätten des projektdurchführenden Trägers bzw. in regionalen Unternehmen im Vordergrund. Die Schülerinnen und Schüler, die in der Jahrgangsstufe 9 an einem Projekt Schule/Jugendhilfe teilnehmen, beenden in der Regel ihre Vollzeitschulpflicht im Projekt und können mit erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 die Berufsbildungsreife erwerben.
- Das Produktive Lernen wird nach einer erfolgreichen ESF-Förderung seit 2006 an insgesamt sieben weiterführenden Schulen im Land Brandenburg für die Jahrgangsstufen 9 und 10 umgesetzt. Durch das Produktive Lernen sollen lern- und leistungsschwache Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Durch einen individualisierten Unterricht mit reduzierter Stundentafel und einem erhöhten Praxisanteil erhalten diese Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, einen Schulabschluss/die Berufsbildungsreife zu erreichen, der die KMK-Standards erfüllt. Der Unterricht konzentriert sich auf die Fächer und Lernbereiche, die zur Erlangung eines KMK-anerkannten Hauptschulabschlusses erforderlich sind.
- Die Umsetzung des Konzepts der Landesregierung „Gemeinsames Lernen in der Schule“ (GL) hat zum Ziel, durch die Entwicklung einer inklusiven Schule dazu beizutragen, den gegenwärtig hohen Anteil von Schülerinnen und Schüler ohne einen KMK-anerkannten Hauptschulabschluss/ ohne Berufsbildungsreife weiter zu reduzieren. Dazu sollen durch individuelle Unterstützung im Unterricht die Schülerinnen und Schüler befähigt wird, den bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ werden an GL-Schulen erweiterte Möglichkeiten geschaffen, um ihnen bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen einen KMK-anerkannten Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife zu ermöglichen.
pm/red