Der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Benjamin Raschke hat Landwirtschaftsminister Vogelsänger im Landtag gefragt, was er von der Grundwasserbelastung rund um Brandenburgs größte Schweinemastanlage in Tornitz hält. Vogelsänger versuchte, den Landrat von Oberspreewald-Lausitz in seiner Antwort nicht offen zu kritisieren.
Seit dem Jahr 2013 ist bekannt, dass das Grundwasser rund um Brandenburgs größte Schweinemastanlage hoch belastet ist. Zwischenzeitliche Messungen ergaben, dass es deutliche Grenzwertüberschreitungen für Ammonium, Nitrit und Nitrat gibt. Nach Diskussionen im Agrarausschusses des Landtags auf bündnisgrüne Initiative hin hatte das Brandenburger Umweltministerium im Dezember 2018 zum Schutz des Grundwassers sofortige Maßnahmen in der Schweinemastanlage der Bolart GmbH angeordnet und Gefahr in Verzug gemeldet. Der zuständige Abteilungleiter im Umweltministerium, Kurt Augustin, empfahl zudem, gegen den Betreiber wegen Gewässerverunreinigung und Verletzung der Betriebspflichten Strafanzeige zu erstatten
Überraschender Weise erklärte der Landrat von Oberspreewald-Lausitz in der letzten Woche auf eine Anfrage des bündnisgrünen Kreistagsabgeordnete Winfried Böhmer, dass der Nachweis austretender Gülle und eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen undichtem Becken und Grundwasserschaden bisher noch nicht erbracht sei.
Zur Aufklärung dieses offensichtlichen Widerspruchs zwischen der Kontrollbehörde, dem Landkreis, und der Fachaufsichtsbehörde, dem Ministerium erkundigte sich der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke mit einer Mündlichen Anfrage bei Umweltminister Jörg Vogelsänger. Zur Antwort des Ministers sagt Benjamin Raschke:
„Umweltminister Vogelsänger versucht offensichtlich, den Landrat nicht offen zu kritisieren. Er hat mit seiner Antwort aber noch einmal bestätigt, dass aus behördlicher Sicht dringender Handlungsbedarf besteht.“ Raschke weiter: „Nicht ohne Grund wurde im Dezember Gefahr in Verzug festgestellt und Maßnahmen durch das Umweltministerium in der Schweinemastanlage durchgeführt. Nicht ohne Grund hatte der Betreiber der Anlage dem Landkreis einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sanierung der Güllebecken angeboten. Und nicht ohne Grund hat der Landkreis dies akzeptiert.
Benjamin Raschke: „Warum der Landrat das Offensichtliche abstritt, vermag ich nach der Antwort des Ministers nicht zu sagen. Ich hoffe, dahinter verbirgt sich nicht die Intention, etwaige umweltrechtliche Folgen abzuwenden, die sich aus dem Agierens der Bolart AG und der dem Landrat unterstehenden Aufsichtsbehörden theoretisch ergeben könnten.“
Ammonium entsteht bei der Zersetzung von Proteinen durch Bakterien, z.B. beim Abbau von Fäkalien, Harn oder tierischen Abfällen. Der Grenzwert von 0,5 mg/l in der Trinkwasserverordnung ist sehr niedrig angesetzt, da ein erhöhter Wert im Trinkwasser ein Indikator für eine Verunreinigung durch Gülle, Jauche oder andere tierische Abbauprodukte ist. Diese sind gesundheitlich weitaus bedenklicher als das Ammonium selbst.
pm/red