Mit individuellen Informationsschreiben wendet sich dieser Tage der Landkreis Dahme-Spreewald an die in der Region lebenden Britinnen und Briten. Ziel ist es, sie über die ausländerrechtlichen Auswirkungen möglicher Brexit-Szenarien aufzuklären und so gut wie möglich zu begleiten. Dazu Heiko Jahn, als Dezernent zuständig für das Ausländer- und Asylbewerberangelegenheiten in Dahme-Spreewald: „Wie Millionen Bürger des Vereinigten Königreichs selbst, so verunsichert der herannahende Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union auch die in unserem Landkreis lebenden britischen Staatsangehörigen. Um ihnen ein Stück weit Orientierung hinsichtlich der Frage zu geben, wie es nach dem Brexit in der Region für sie weitergeht, möchten wir unterstützend beraten“. Für Rolls-Royce-Beschäftigte mit britischer Staatsangehörigkeit wird es zudem eine Informationsveranstaltung geben, die gemeinsam mit Ausländerbehörden anderer Landkreise vorbereitet wird.
Im Landkreis Dahme-Spreewald leben derzeit 72 Personen mit britischer Staatsbürgerschaft. Für diejenigen von ihnen, die eine weitere EU-Staatsangehörigkeit haben, besteht aufgrund dessen kein Handelsbedarf. Bis zum Austritt Großbritanniens aus der EU können sich im Landkreis lebende britische Staatsangehörige auf das Freizügigkeitsrecht für die Bürger der EU berufen. Das gilt auch dann − und zwar bis zum 31. Dezember 2020 − falls der Brexit auf Grundlage des Austrittsvertrags in der aktuellen Fassung erfolgt.
Komplizierter wird es im Fall eines Brexits ohne Austrittsvertrag. Dann sind die britischen Staatsangehörigen verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ab dem Austrittstag bei der Ausländerbehörde vorzusprechen und einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die genauen Regelungen, die dann gelten, werden im Schreiben des Landkreises erläutert. Da der Austritt ohne vertragliche Regelung nicht auszuschließen ist, kann man auch jetzt schon einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.
Im vergangenen Jahr wurden im Landkreis Dahme-Spreewald elf Britinnen und Briten eingebürgert, im Jahr 2017 waren es drei, im Jahr 2016 zwei Personen.
Für Fragen zum weiteren Aufenthalt oder die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit steht die Ausländerbehörde gern zur Verfügung. Es genügt, die Kontaktdaten zu übermitteln, damit die Behörde sich kurzfristig mit den Betroffenen in Verbindung setzen kann. Bei einem Brexit ohne Austrittsvertrag werden dann Termine zur individuellen Bearbeitung und Beratung vereinbart.
pm/red