Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zusammen mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Das hat die Deutsche Umwelthilfe in einer Mittelung bekanntgegeben. Demnach sieht die Umwelthilfe in einem Weiterbetrieb mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung bedroht. Außerdem wird behauptet, dass der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft nicht mehr finanzieren kann. Zu dieser Einschätzung soll die “Bergbehörde” gekommen sein. Diese Einschätzung ist der LEAG nicht bekannt. Der Bergbaubetreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass im aktuellen Jahresabschluss des Unternehmens ausreichend Rückstellungen für alle Verpflichtungen gebildet wurden.
Die deutsche Umwelthilfe teilte mit:
Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, wie das feuchteabhängige FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen”, in dem seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Der Tagebau wurde zuletzt Ende 2015 für drei Jahre genehmigt. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.
Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Dabei würden zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen in Betrieb genommen, die Entwässerung der Landschaft würde sich verstärken und auf die geschützten Moore zu bewegen. Ungestörte Moore sind für den Naturschutz von besonderer Bedeutung: Sie gehören zu den am stärksten gefährdeten und streng geschützten Lebensräumen.”
Der mit der Führung der Klage beauftragte Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der im vergangenen Jahr für den BUND NRW einen Rodungsstopp zugunsten des Hambacher Forstes erwirkt hat, ist zuversichtlich, dass die Vorgaben des Umweltrechts auch gegenüber dem Tagebau Jänschwalde durchgesetzt werden können: „Da es an der behördlichen Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019 erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde rechtswidrig.“
Laut Umweltverbänden geht aus dem Zulassungsbescheid klar hervor, dass der Tagebau nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf die Erlöse langfristig laufender anderer Tagebaue angewiesen. Dazu sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Es ist unverantwortlich, die Rekultivierung der Landschaft vom Weiterlaufen anderer Tagebaue abhängig zu machen. Letztlich wird hier der Staat erpresst, entweder langfristiger Kohleverstromung zuzustimmen oder auf den Folgekosten sitzenzubleiben. Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.”
red/pm