Arbeitsministerin Dagmar Ziegler kritisiert scharf das Vorhaben der künftigen Bundesregierung, eine Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich festzulegen. „Das öffnet dem ungezügelten Lohndumping Tür und Tor. Arbeitgeber werden ermuntert, die Grenzen nach unten auszureizen und die Lohnspirale schraubt sich weiter abwärts. Der einzig richtige Weg zu größerer Lohngerechtigkeit sind gesetzlich festgelegte Mindestlöhne“, sagte die Ministerin heute in Potsdam. Zudem solle da nur festgezurrt werden, was längst in Sack in Tüten sei. Denn laut aktueller Rechtsprechung gilt bereits heute ein Monatsentgelt als unanständig, wenn es um ein Drittel unter dem branchenüblichen Durchschnittslohn liegt.
Ziegler bezeichnete diese Absicht der schwarz-gelben Koalitionäre als absurde Augenwischerei und Verhöhnung der Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen. „Schon heute sind viele Tariflöhne in etlichen Branchen nicht mehr Existenz sichernd“, sagte sie. So liegen die Löhne in Brandenburg unter anderem im Gebäudereinigerhandwerk, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Heizung und Sanitär unter 6,50 Euro; im Friseurhandwerk nur zwischen drei und vier Euro. Nach Abzug eines Drittels lägen in diesen Bereichen die Grenzen der Sittenwidrigkeit dann zwischen zwei und knapp über vier Euro.
„Wer soll davon leben? Und dabei reden wir hier noch von Tariflöhnen! In der Praxis dürften einige Löhne noch darunter liegen. Wenn dies nun nach dem Willen der künftigen Bundesregierung legalisiert werden soll, werden Hungerlöhne der Normalfall! Wer dies den Menschen zumutet, handelt sittenwidrig und degradiert noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern“, kritisierte Ziegler. „Was wir in der Bundesrepublik brauchen, sind nicht Niedrigstlöhne, die die Betroffenen zwingen, zusätzliche Leistungen zu beantragen, sondern gesetzlich verankerte, Existenzen sichernde, auskömmliche Mindestlöhne.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler kritisiert scharf das Vorhaben der künftigen Bundesregierung, eine Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich festzulegen. „Das öffnet dem ungezügelten Lohndumping Tür und Tor. Arbeitgeber werden ermuntert, die Grenzen nach unten auszureizen und die Lohnspirale schraubt sich weiter abwärts. Der einzig richtige Weg zu größerer Lohngerechtigkeit sind gesetzlich festgelegte Mindestlöhne“, sagte die Ministerin heute in Potsdam. Zudem solle da nur festgezurrt werden, was längst in Sack in Tüten sei. Denn laut aktueller Rechtsprechung gilt bereits heute ein Monatsentgelt als unanständig, wenn es um ein Drittel unter dem branchenüblichen Durchschnittslohn liegt.
Ziegler bezeichnete diese Absicht der schwarz-gelben Koalitionäre als absurde Augenwischerei und Verhöhnung der Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen. „Schon heute sind viele Tariflöhne in etlichen Branchen nicht mehr Existenz sichernd“, sagte sie. So liegen die Löhne in Brandenburg unter anderem im Gebäudereinigerhandwerk, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Heizung und Sanitär unter 6,50 Euro; im Friseurhandwerk nur zwischen drei und vier Euro. Nach Abzug eines Drittels lägen in diesen Bereichen die Grenzen der Sittenwidrigkeit dann zwischen zwei und knapp über vier Euro.
„Wer soll davon leben? Und dabei reden wir hier noch von Tariflöhnen! In der Praxis dürften einige Löhne noch darunter liegen. Wenn dies nun nach dem Willen der künftigen Bundesregierung legalisiert werden soll, werden Hungerlöhne der Normalfall! Wer dies den Menschen zumutet, handelt sittenwidrig und degradiert noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern“, kritisierte Ziegler. „Was wir in der Bundesrepublik brauchen, sind nicht Niedrigstlöhne, die die Betroffenen zwingen, zusätzliche Leistungen zu beantragen, sondern gesetzlich verankerte, Existenzen sichernde, auskömmliche Mindestlöhne.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler kritisiert scharf das Vorhaben der künftigen Bundesregierung, eine Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich festzulegen. „Das öffnet dem ungezügelten Lohndumping Tür und Tor. Arbeitgeber werden ermuntert, die Grenzen nach unten auszureizen und die Lohnspirale schraubt sich weiter abwärts. Der einzig richtige Weg zu größerer Lohngerechtigkeit sind gesetzlich festgelegte Mindestlöhne“, sagte die Ministerin heute in Potsdam. Zudem solle da nur festgezurrt werden, was längst in Sack in Tüten sei. Denn laut aktueller Rechtsprechung gilt bereits heute ein Monatsentgelt als unanständig, wenn es um ein Drittel unter dem branchenüblichen Durchschnittslohn liegt.
Ziegler bezeichnete diese Absicht der schwarz-gelben Koalitionäre als absurde Augenwischerei und Verhöhnung der Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen. „Schon heute sind viele Tariflöhne in etlichen Branchen nicht mehr Existenz sichernd“, sagte sie. So liegen die Löhne in Brandenburg unter anderem im Gebäudereinigerhandwerk, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Heizung und Sanitär unter 6,50 Euro; im Friseurhandwerk nur zwischen drei und vier Euro. Nach Abzug eines Drittels lägen in diesen Bereichen die Grenzen der Sittenwidrigkeit dann zwischen zwei und knapp über vier Euro.
„Wer soll davon leben? Und dabei reden wir hier noch von Tariflöhnen! In der Praxis dürften einige Löhne noch darunter liegen. Wenn dies nun nach dem Willen der künftigen Bundesregierung legalisiert werden soll, werden Hungerlöhne der Normalfall! Wer dies den Menschen zumutet, handelt sittenwidrig und degradiert noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern“, kritisierte Ziegler. „Was wir in der Bundesrepublik brauchen, sind nicht Niedrigstlöhne, die die Betroffenen zwingen, zusätzliche Leistungen zu beantragen, sondern gesetzlich verankerte, Existenzen sichernde, auskömmliche Mindestlöhne.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Arbeitsministerin Dagmar Ziegler kritisiert scharf das Vorhaben der künftigen Bundesregierung, eine Grenze für sittenwidrige Löhne gesetzlich festzulegen. „Das öffnet dem ungezügelten Lohndumping Tür und Tor. Arbeitgeber werden ermuntert, die Grenzen nach unten auszureizen und die Lohnspirale schraubt sich weiter abwärts. Der einzig richtige Weg zu größerer Lohngerechtigkeit sind gesetzlich festgelegte Mindestlöhne“, sagte die Ministerin heute in Potsdam. Zudem solle da nur festgezurrt werden, was längst in Sack in Tüten sei. Denn laut aktueller Rechtsprechung gilt bereits heute ein Monatsentgelt als unanständig, wenn es um ein Drittel unter dem branchenüblichen Durchschnittslohn liegt.
Ziegler bezeichnete diese Absicht der schwarz-gelben Koalitionäre als absurde Augenwischerei und Verhöhnung der Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen. „Schon heute sind viele Tariflöhne in etlichen Branchen nicht mehr Existenz sichernd“, sagte sie. So liegen die Löhne in Brandenburg unter anderem im Gebäudereinigerhandwerk, in der Land- und Forstwirtschaft, bei Heizung und Sanitär unter 6,50 Euro; im Friseurhandwerk nur zwischen drei und vier Euro. Nach Abzug eines Drittels lägen in diesen Bereichen die Grenzen der Sittenwidrigkeit dann zwischen zwei und knapp über vier Euro.
„Wer soll davon leben? Und dabei reden wir hier noch von Tariflöhnen! In der Praxis dürften einige Löhne noch darunter liegen. Wenn dies nun nach dem Willen der künftigen Bundesregierung legalisiert werden soll, werden Hungerlöhne der Normalfall! Wer dies den Menschen zumutet, handelt sittenwidrig und degradiert noch mehr Beschäftigte zu Hartz-IV-Aufstockern“, kritisierte Ziegler. „Was wir in der Bundesrepublik brauchen, sind nicht Niedrigstlöhne, die die Betroffenen zwingen, zusätzliche Leistungen zu beantragen, sondern gesetzlich verankerte, Existenzen sichernde, auskömmliche Mindestlöhne.“
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie