Am 10. Januar 2010 finden in Brandenburg die ersten Direktwahlen der Landräte statt. Diesen Termin legte das Innenministerium jetzt gemäß Kommunalwahlgesetz im Benehmen mit den fünf betroffenen Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark fest. Der Termin entspricht den aus den Landkreisen geäußerten Wünschen. Vorausgegangen waren entsprechende Grundsatzbeschlüsse zur Direktwahl der zuständigen Kreistage. Die Direktwahl der Landräte ab 01. Januar 2010 war mit der Reform der Kommunalverfassung vom Dezember 2007 eingeführt worden.
Kann kein Bewerber im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet am 24. Januar 2010 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In der Stichwahl gewählt ist dann der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Diese Stimmenzahl muss aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten des Landkreises entsprechen. Wird diese Mindeststimmenzahl auch in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates durch den Kreistag.
Quelle: Ministerium des Innern
Am 10. Januar 2010 finden in Brandenburg die ersten Direktwahlen der Landräte statt. Diesen Termin legte das Innenministerium jetzt gemäß Kommunalwahlgesetz im Benehmen mit den fünf betroffenen Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark fest. Der Termin entspricht den aus den Landkreisen geäußerten Wünschen. Vorausgegangen waren entsprechende Grundsatzbeschlüsse zur Direktwahl der zuständigen Kreistage. Die Direktwahl der Landräte ab 01. Januar 2010 war mit der Reform der Kommunalverfassung vom Dezember 2007 eingeführt worden.
Kann kein Bewerber im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet am 24. Januar 2010 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In der Stichwahl gewählt ist dann der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Diese Stimmenzahl muss aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten des Landkreises entsprechen. Wird diese Mindeststimmenzahl auch in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates durch den Kreistag.
Quelle: Ministerium des Innern
Am 10. Januar 2010 finden in Brandenburg die ersten Direktwahlen der Landräte statt. Diesen Termin legte das Innenministerium jetzt gemäß Kommunalwahlgesetz im Benehmen mit den fünf betroffenen Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark fest. Der Termin entspricht den aus den Landkreisen geäußerten Wünschen. Vorausgegangen waren entsprechende Grundsatzbeschlüsse zur Direktwahl der zuständigen Kreistage. Die Direktwahl der Landräte ab 01. Januar 2010 war mit der Reform der Kommunalverfassung vom Dezember 2007 eingeführt worden.
Kann kein Bewerber im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet am 24. Januar 2010 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In der Stichwahl gewählt ist dann der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Diese Stimmenzahl muss aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten des Landkreises entsprechen. Wird diese Mindeststimmenzahl auch in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates durch den Kreistag.
Quelle: Ministerium des Innern
Am 10. Januar 2010 finden in Brandenburg die ersten Direktwahlen der Landräte statt. Diesen Termin legte das Innenministerium jetzt gemäß Kommunalwahlgesetz im Benehmen mit den fünf betroffenen Landkreisen Barnim, Elbe-Elster, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark fest. Der Termin entspricht den aus den Landkreisen geäußerten Wünschen. Vorausgegangen waren entsprechende Grundsatzbeschlüsse zur Direktwahl der zuständigen Kreistage. Die Direktwahl der Landräte ab 01. Januar 2010 war mit der Reform der Kommunalverfassung vom Dezember 2007 eingeführt worden.
Kann kein Bewerber im ersten Wahlgang die notwendige absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen, findet am 24. Januar 2010 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In der Stichwahl gewählt ist dann der Kandidat, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Diese Stimmenzahl muss aber mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten des Landkreises entsprechen. Wird diese Mindeststimmenzahl auch in der Stichwahl verfehlt, erfolgt die Wahl des Landrates durch den Kreistag.
Quelle: Ministerium des Innern