Nachschlag für Brandenburgs Krankenhäuser: Mit dem Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 stellt das Land 20 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen in die stationäre Versorgung zur Verfügung. „Damit können zum Beispiel besonders dringende Investitionen bei der Modernisierung der Einrichtungen in Angriff genommen werden“, sagte Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt. „Das Geld steht aber auch für die sofortige Umsetzung von Projekten der Digitalisierung zur Verfügung“, so die Staatssekretärin. Dem Nachtragshaushaltsgesetz hatte der Landtag am vergangenen Donnerstag zugestimmt.
Hartwig-Tiedt verweist darauf, dass für Krankenhausinvestitionen im Landeshaushalt für das Jahr 2018 neben den Ko-Finanzierungsmitteln aus dem Strukturfonds des Bundes bereits 80 Millionen Euro veranschlagt wurden. Neben den Mitteln des Strukturfonds stellt das Land also für 2018 insgesamt 100 Millionen Euro für Investitionen in die Krankenhäuser bereit. Damit soll nicht nur die bestehende stationäre Gesundheitsversorgung gesichert, sondern auch eine Weiterentwicklung bis hin zu ambulant-stationären Gesundheitszentren ermöglicht werden.
„Wir freuen uns über diese zusätzlichen Fördermittel“, betont der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, Dr. Detlef Troppens. „Die Aufstockung der Investitionsförderung ist ein gutes Signal dafür, dass unsere Landesregierung verstanden hat, wie wichtig die Krankenhäuser für die Bürger sind – und wie notwendig es ist, hier zu investieren. Auch die Digitalisierung gehört dazu. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Teil der Infrastruktur, die erhalten und weiterentwickelt werden muss. Wenn Politik und Gesetzgebung dabei auf dem Weg sind, neue Formen der Versorgung durch Krankenhäuser zu suchen, begrüßen wir das.“
Hintergrundinfo
Neben der jährlichen Investitionsförderung für die Krankenhäuser stellt das Land für eine zukunftsgerechte Umstrukturierung der Krankenhäuser im Land Brandenburg für den Zeitraum 2017 – 2020 Mittel in Höhe über 15 Millionen Euro (15.158.805 Euro) im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds bereit. Beim Krankenhausstrukturfonds handelt es sich um ein vom Bund aufgelegtes Investitionsprogramm für die Krankenhäuser, für das vom Bund Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bundesförderung ist, dass sich die Länder, die dieses Investitionsprogramm nutzen möchten, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Das Land Brandenburg hat diese Möglichkeit zur Unterstützung von Umstrukturierungsmaßnahmen der Brandenburger Krankenhäuser ergriffen und für die Kofinanzierung gesorgt. Zusammen mit den Bundesmitteln stehen im Zeitraum 2017 – 2020 für Umstrukturierungsvorhaben im Land Brandenburg über 30 Millionen Euro zur Verfügung (30.317.610 Euro).
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