Die Stadt Schönewalde (Landkreis Elbe-Elster) erhält 1,32 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Der Betrag ist für den aktuellen Schuldendienst und für Ausgaben zur Optimierung der Kreditlasten bestimmt. „Mit dieser Finanzspritze leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage der Stadt Schönewalde. Die jetzt gewährte Unterstützung ermöglicht der Kommune einen Neustart”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm am Freitag in Potsdam.
Die Bewilligung der Mittel ist mit einer Reihe von Auflagen versehen. Werden diese nicht erfüllt, muss die ansonsten nicht rückzahlbare Finanzhilfe mit Zinsen an das Land zurückerstattet werden. Dazu gehört unter anderem eine Angleichung verschiedener Steuern und Abgaben an die durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen im Land. Mit diesen Auflagen wird sichergestellt, dass die Kommune selbst einen eigenen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung ihrer Haushaltslage leistet.
Der Entscheidung über eine Unterstützung aus dem Fonds für hoch verschuldete Kommunen geht regelmäßig eine eingehende Prüfung der jeweiligen Finanzsituation voraus. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Möglichkeiten der Selbsthilfe die Kommune noch ausschöpfen kann. Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Stadt Schönewalde (Landkreis Elbe-Elster) erhält 1,32 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds für hoch verschuldete Kommunen. Der Betrag ist für den aktuellen Schuldendienst und für Ausgaben zur Optimierung der Kreditlasten bestimmt. „Mit dieser Finanzspritze leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzlage der Stadt Schönewalde. Die jetzt gewährte Unterstützung ermöglicht der Kommune einen Neustart”, sagte Innenminister Jörg Schönbohm am Freitag in Potsdam.
Die Bewilligung der Mittel ist mit einer Reihe von Auflagen versehen. Werden diese nicht erfüllt, muss die ansonsten nicht rückzahlbare Finanzhilfe mit Zinsen an das Land zurückerstattet werden. Dazu gehört unter anderem eine Angleichung verschiedener Steuern und Abgaben an die durchschnittlichen Hebesätze der Kommunen im Land. Mit diesen Auflagen wird sichergestellt, dass die Kommune selbst einen eigenen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung ihrer Haushaltslage leistet.
Der Entscheidung über eine Unterstützung aus dem Fonds für hoch verschuldete Kommunen geht regelmäßig eine eingehende Prüfung der jeweiligen Finanzsituation voraus. Dabei wird unter anderem untersucht, welche Möglichkeiten der Selbsthilfe die Kommune noch ausschöpfen kann. Im vergangenen Jahr erhielten 17 Gemeinden und zwei strukturschwache Landkreise, die wegen Zahlungsverpflichtungen an Gläubiger für Investitionsmaßnahmen in unüberwindbare Finanzprobleme geraten waren, Mittel in Höhe von insgesamt 27,2 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds.
Quelle: Ministerium des Innern