Immer wieder zur kalten Jahreszeit und vor allem bei frostigem Wetter kann es vorkommen, dass die Abfälle im Restmüllbehälter anfrieren. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Am günstigsten ist es, Sie stellen Ihren Restmüllbehälter so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in der Garage, unter dem Carport oder einem anderen geschützten Platz. Natürlich hat nicht jeder diese Möglichkeit, dann zumindest sollten feuchte Abfälle bei frostigem Wetter vor dem Einwurf in den Restmüllbehälter in Zeitungspapier gewickelt oder in Plastiktüten gepackt werden.
Restabfallbehälter mit festgefrorenem Abfall werden nicht entsorgt. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Das gleiche gilt, wenn der Restabfallbehälter nicht vollständig entleert wird, weil die Abfälle festgefroren sind.
Quelle: Landkreis SPN
Immer wieder zur kalten Jahreszeit und vor allem bei frostigem Wetter kann es vorkommen, dass die Abfälle im Restmüllbehälter anfrieren. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Am günstigsten ist es, Sie stellen Ihren Restmüllbehälter so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in der Garage, unter dem Carport oder einem anderen geschützten Platz. Natürlich hat nicht jeder diese Möglichkeit, dann zumindest sollten feuchte Abfälle bei frostigem Wetter vor dem Einwurf in den Restmüllbehälter in Zeitungspapier gewickelt oder in Plastiktüten gepackt werden.
Restabfallbehälter mit festgefrorenem Abfall werden nicht entsorgt. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Das gleiche gilt, wenn der Restabfallbehälter nicht vollständig entleert wird, weil die Abfälle festgefroren sind.
Quelle: Landkreis SPN
Immer wieder zur kalten Jahreszeit und vor allem bei frostigem Wetter kann es vorkommen, dass die Abfälle im Restmüllbehälter anfrieren. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Am günstigsten ist es, Sie stellen Ihren Restmüllbehälter so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in der Garage, unter dem Carport oder einem anderen geschützten Platz. Natürlich hat nicht jeder diese Möglichkeit, dann zumindest sollten feuchte Abfälle bei frostigem Wetter vor dem Einwurf in den Restmüllbehälter in Zeitungspapier gewickelt oder in Plastiktüten gepackt werden.
Restabfallbehälter mit festgefrorenem Abfall werden nicht entsorgt. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Das gleiche gilt, wenn der Restabfallbehälter nicht vollständig entleert wird, weil die Abfälle festgefroren sind.
Quelle: Landkreis SPN
Immer wieder zur kalten Jahreszeit und vor allem bei frostigem Wetter kann es vorkommen, dass die Abfälle im Restmüllbehälter anfrieren. Um dies zu vermeiden, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Am günstigsten ist es, Sie stellen Ihren Restmüllbehälter so auf, dass der Inhalt nicht einfrieren kann, z.B. in der Garage, unter dem Carport oder einem anderen geschützten Platz. Natürlich hat nicht jeder diese Möglichkeit, dann zumindest sollten feuchte Abfälle bei frostigem Wetter vor dem Einwurf in den Restmüllbehälter in Zeitungspapier gewickelt oder in Plastiktüten gepackt werden.
Restabfallbehälter mit festgefrorenem Abfall werden nicht entsorgt. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenreduzierung. Das gleiche gilt, wenn der Restabfallbehälter nicht vollständig entleert wird, weil die Abfälle festgefroren sind.
Quelle: Landkreis SPN